Die Zeit drängt: Jetzt Partikelfilter nachrüsten und mit der Barprämie auch die grüne Plakette sichern
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Förderanträge sind gestellt
- TWINTEC-Angebot für alle gängigen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge
- Immer mehr deutsche Umweltzonen werden "scharf gestellt"
Wie erwartet machen Halter von Dieselfahrzeugen vom Angebot, 330
EUR Barprämie für die Nachrüstung ihres Fahrzeugs mit einem
Rußpartikelfilter zu kassieren, regen Gebrauch: Die 30 Millionen
Euro, die die Bundesregierung für 2012 an Fördergeldern zur Verfügung
gestellt hat, reichen für rund 87.000 Nachrüstungen; mittlerweile
sind nach Mitteilung des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereits mehr als 47.000 Förderanträge
eingegangen. Die Antragstellung ist erst seit dem 1. Februar möglich.
Damit bewahrheitet sich die Empfehlung von Fachleuten, eine ins Auge
gefasste Nachrüstung nicht auf die lange Bank zu schieben. Der
Königswinterer Abgasnachbehandlungsspezialist TWINTEC bietet
Partikelfilter für alle gängigen Marken und Modelle an.
Ausgezahlt wird die Barprämie in der Reihenfolge der beim BAFA
eingegangenen Antragsunterlagen. Wer sich also zu spät für eine
Nachrüstung entscheidet, könnte leer ausgehen und muss die Kosten
allein tragen. Dabei ist die mit der Nachrüstung verbundene grüne
Feinstaubplakette wichtiger denn je. Mit Berlin, Hannover, Leipzig,
Bremen, Osnabrück, Frankfurt am Main sowie Stuttgart haben bereits
sieben große deutsche Städte ihre Umweltzonen "scharf gestellt" - nur
noch Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen einfahren. München folgt am
1. Oktober 2012 diesem Beispiel, zum Jahresbeginn 2013 werden 21
weitere deutsche Kommunen die dritte Stufe ihrer Umweltzonen
einläuten.
Barzuschuss und grüne Plakette erhalten neben Haltern von Pkw auch
Besitzer von leichten Nutzfahrzeugen. In erster Linie sind dies
Kleintransporter bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die von vielen
Handwerkern und Lieferanten eingesetzt werden. Auch Wohnmobile fallen
unter die Förderung. Der Weg zum Barzuschuss und zur grünen Plakette
ist einfach:
- Nachrüstung des Fahrzeugs mit dem Partikelfilter in der
Werkstatt
- Werkstatt bescheinigt den Einbau
- Zulassungsbehörde vermerkt auf Grundlage der Bescheinigung die
technische Verbesserung im Fahrzeugschein
(Zulassungsbescheinigung Teil 1)
- Förderantrag von der BAFA-Internetseite (www.bafa.de)
herunterladen
- Antrag mit Kopie der geänderten Zulassung per Post beim BAFA
einreichen (bis 15. Februar 2013 möglich). Nach der Bearbeitung
gehen die 330 Euro direkt aufs Konto.
Pressekontakt:
TWINTEC AG
Michael Raschke
Unternehmenskommunikation
Eduard-Rhein-Straße 21-23
D-53639 Königswinter
T +49 (0)2244 . 91 80 544
F +49 (0)2244 . 91 83 819
E-Mail michael.raschke@twintec.de
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Datum: 26.04.2012 - 10:00 Uhr
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Kategorie:
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