Verkehrsminister wirbt für praktikable Lösungen im Naturschutzrecht
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Verkehrsminister wirbt für praktikable Lösungen im Naturschutzrecht
Posch beklagt im Gespräch mit EU-Generaldirektor Falkenberg Probleme bei Infrastrukturvorhaben
Hessens Verkehrsminister Dieter Posch hat am Donnerstag für den Abbau von Fehlentwicklungen im europäischen Naturschutzrecht geworben. Am Beispiel der nordhessischen Autobahn 44 erläuterte der EU-Generaldirektor Karl Friedrich Falkenberg am Donnerstag in Hessisch Lichtenau (Werra-Meißner-Kreis) die Probleme, die EU-Vorschriften bei Planung und Bau von Straßen und anderen Infrastrukturvorhaben verursachen. "Die Anwendung führt zu Verzögerungen, Unsicherheiten und Kostensteigerungen. Gleichzeitig ist eine fristgerechte Durchführung von Genehmigungsverfahren für Straßen, Schienenwege und Energietrassen für Hessen, Deutschland und die Europäische Union unabdingbar", sagte Posch.
Als eine wesentliche Ursache langer und unsicherer Genehmigungsverfahren nannte der Minister die von der FFH-(Flora-Fauna-Habitat)Richtlinie vorgeschriebene Alternativenprüfung, die Vorhaben in solchen geschützten Gebieten nur dann zulässt, wenn es keine zumutbare Alternative dazu gibt. "In der Praxis ist dieser Nachweis sehr aufwendig und Ursache erheblicher Planungsunsicherheiten", sagte Posch. "Es geht mir nicht darum, die Ziele des Erhalts der Artenvielfalt und des Schutzes der Umwelt zu relativieren", erklärte der Minister. "Aber wir brauchen praktikable Lösungen. Das lässt sich möglicherweise auch ohne große Rechtsänderungen bewerkstelligen."
Generaldirektor Falkenberg sagte: "Hessen zeigt anhand laufender, sehr guter Infrastrukturprojekte , z.B. der Ortsumgehung Münchhausen, der A 44 oder des Neubaus der Schiersteiner Brücke, dass die Verpflichtungen aus dem nationalen und europäischen Naturschutz und die Förderung der Wirtschaft Hand in Hand gehen können, wenn von Beginn an partnerschaftlich zusammengearbeitet wird. Eine frühzeitige Beteiligung von Bürgern und Interessenverbänden ist deshalb eine wichtige Säule der entsprechenden EU-Rechtsvorschriften. Die FFH-Richtlinie soll zusammen mit ihrem Natura-2000-Netzwerk die Belange des Naturschutzes mit den Interessen der Wirtschaft verbinden und deren Vertreter an einem Tisch zusammenbringen, um Lösungen erarbeiten zu können."
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Datum: 26.04.2012 - 16:45 Uhr
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