Elterngeld kann Steuerbelastung erhöhen

Elterngeld kann Steuerbelastung erhöhen

ID: 627651
(firmenpresse) - Seit Januar 2007 können sich junge Eltern über Elterngeld freuen, welches für maximal 14 Monate gewährt wird. Unter Umständen kann es bei der Steuererklärung aber mit der Freude vorbei sein, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. „Als Lohnersatzleistung ist Elterngeld zwar steuer- und sozialabgabenfrei, es wird bei der Berechnung des Steuersatzes von Ehepaaren aber dennoch herangezogen“, erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. Konkret bedeutet das: Weil das Elterngeld zum Einkommen gezählt wird, erhöht sich dadurch der Steuersatz der Familie. In einigen Fällen kann dies sogar zu Steuernachzahlungen führen.

Besonders Ehepaare mit mittlerem und gutem Verdienst könnten die steuerlichen Nachteile des Elterngeldes zu spüren bekommen. Denn je höher das Elterngeld ist, welches auf Grundlage des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet wird, desto größer sind die Auswirkungen auf die Steuerlast. Ein Beispiel der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. macht dies deutlich. Nach der Geburt des Kindes Anfang Januar 2011 bleibt die Mutter für ein Jahr zu Hause und bezieht monatlich 1.000 Euro Elterngeld. Der Vater hat im Jahr 2011 brutto 30.000 Euro verdient und in Steuerklasse III versteuert. Ohne Elterngeld läge die Steuerbelastung für die junge Familie bei 2.583 Euro für das Jahr 2011. Das entspricht einem durchschnittlichen Steuersatz von 8,8 Prozent. Wird das Elterngeld zum Einkommen hinzugerechnet, steigt der Steuersatz auf 13,8 Prozent, was einer Steuerbelastung von 4.190 Euro entspricht. Die frisch gebackenen Eltern müssten also – sofern keine weiteren Kosten geltend gemacht werden, die steuermindernd wirken – rund 1.600 Euro mehr Steuern nachzahlen.

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. rät jungen und werdenden Eltern daher, über die richtige Wahl der Steuerklasse genau nachzudenken. „Hat sich Nachwuchs angekündigt, empfiehlt sich für den Elternteil, der das Kind zu Hause betreuen möchte, der Wechsel in eine günstigere Steuerklasse“, so Gudrun Steinbach. Dadurch erhöht sich der Nettolohn, was wiederum zu einem höheren Elterngeldanspruch führt. Durch das höhere Elterngeld lassen sich spätere Nachteile durch den Progressionsvorbehalt zumindest teilweise ausgleichen, erklären die Experten der Lohnsteuerhilfe Bayern. Der monatliche finanzielle Nachteil der entsteht, weil der Partner, der eventuell mehr verdient in eine ungünstige Steuerklasse wechselt, wird durch die gemeinsame Veranlagung der Einkommensteuer unter dem Strich wieder ausgeglichen. Ein solcher Steuerklassenwechsel kann einmal pro Jahr vorgenommen werden.


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein:
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 500.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG, zeigen wir Ihnen alle Möglichkeiten auf, um Ihre Steuervorteile zu nutzen. 96 Prozent der Mitglieder werden in Beratungsstellen betreut, die von zertifizierten Beratungsstellenleiter/innen geführt werden.



Leseranfragen:

Gudrun Steinbach (Vorstand)
Zuständig für die Pressearbeit der
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein
Riesstraße 17
80992 München
Telefon: (089) 278 131 13
Telefax: (09402) 503 523
E-Mail: g.steinbach(at)lohi.de



PresseKontakt / Agentur:

Mandy Saur
Fröhlich PR GmbH
i.A. der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Alexanderstraße 14
95444 Bayreuth
Tel.: 0921 / 7 59 35-54
Fax: 0921 / 7 59 35-60
Mail: m.saur(at)froehlich-pr.de



drucken  als PDF  Durch Regionalvermarktung: Zukunftschancen Bayerns stärken IVG Euroselect Zwölf GmbH & Co KG (“London Wall“) - Wieder keine Ausschüttung – Anleger wehren sich
Bereitgestellt von Benutzer: FroehlichPR
Datum: 30.04.2012 - 09:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 627651
Anzahl Zeichen: 2631

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Steinbach (Vorstand)
Stadt:

80992 München


Telefon: (089) 278 131 13

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30.04.2012

Diese Pressemitteilung wurde bisher 596 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Elterngeld kann Steuerbelastung erhöhen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Steuerentlastungen für Hochwasseropfer ...
Vielerorts kämpfen die Menschen noch gegen die Hochwasserfluten. Manche mussten bereits realisieren, dass sie durch die Zerstörung und den Verlust von Hab und Gut vor hohen finanziellen Schäden stehen. Die Bundesregierung stellt Soforthilfen in dreistelliger Millionenhöhe in Aussicht. Gudrun Ste

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten steigen ...
Die Übungsleiterpauschale gelte in erster Linie für Ausbilder, Betreuer und Künstler. „Die Vergütung von Fußballtrainern, Organisten in Kirchengemeinden oder Kursleitern an Volkshochschulen blieb seit 2007 bis zu einer Grenze von 2.100 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei“, erk

Die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. informiert: Steuerbonus auf Handwerkerleistungen ...
„Bis zu 1200 Euro im Jahr lassen sich auf diese Weise einsparen. Und das nicht nur von Eigenheimbesitzern“, erläutert Gudrun Steinbach, Vorstand des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfevereins: „Auch Mieter können profitieren, wenn sie Arbeiten selbst in Auftrag geben und entlohnen.“ Ob neu


Weitere Mitteilungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., Lohnsteuerhilfeverein


Durch Regionalvermarktung: Zukunftschancen Bayerns stärken ...
MÜNCHEN. Produkte aus allen Regionen Bayerns sollen in Zukunft schnell, flächendeckend und leicht erkennbar den Weg über die Ladentheken finden. Um dies zu unterstützen, plant der bayerische Landwirtschaftsminister Brunner die Einführung eines bayerischen Qualitätssiegels. Damit kann der Verbr

OVG Münster entscheidet zur E-Zigarette: Wer dampft, konsumiert kein Arzneimittel ...
Mit Rücksicht auf die Berichterstattung in den Medien zur Verkehrsfähigkeit der E-Zigarette spreche Überwiegendes dafür, dass die streitigen Äußerungen des Ministeriums wie ein Verbot wirkten, so das Gericht. Deshalb sei die rechtliche Einschätzung des Ministeriums nicht nur auf seine Vertret

BAG: Außerordentliche Kündigung wegen Stalkings ...
In dem vom Bundesarbeitsgericht unlängst entschiedenen Fall zur Frage der Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Stalkings war der Kläger beim beklagten Land seit 1989 als Verwaltungsangestellter beschäftigt. Das Land teilte dem Kläger im Jahr 2007 als Ergebnis eines Verfahrens

Debi Select – CLLB Rechtsanwälte informiert – Bericht über die Gesellschafterversammlungen am 21./22.04.2012 in Essenbach ...
München, Berlin, 23.04.2012 Am 21./22.04.2012 fanden nunmehr unter Beteiligung der von der Debi Select Verwaltungs- GmbH beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Klumpe Schroeder & Partner die lange erwarteten Gesellschafterversammlungen zu den Fonds Debi Select Classic GbR, Debi Select flex GbR u


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z