Richter am Bundesgerichtshof Claus Dörr im Ruhestand
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Richter am Bundesgerichtshof Claus Dörr im Ruhestand
Herr Dörr wurde am 22. März 1947 in Darmstadt geboren. Im Anschluss an seine juristische Ausbildung trat er im Jahr 1974 in den hessischen Justizdienst ein. Nach Tätigkeiten beim Amtsgericht Rüsselsheim und beim Landgericht Darmstadt wurde Herr Dörr im Jahr 1977 zum Richter am Amtsgericht ernannt. Sein beruflicher Werdegang war fortan zunächst auf das Familienrecht ausgerichtet. Er war als Familienrichter beim Amtsgericht Rüsselsheim tätig und nach seiner Ernennung zum Richter am Oberlandesgericht ab 1985 am Oberlandesgericht Frankfurt am Main Beisitzer in einem Familiensenat. Von 1990 bis Mitte 1994 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet, wo er ebenfalls schwerpunktmäßig mit dem Familienrecht befasst war.
1996 wurde Herr Dörr zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Er gehört seither ? seit 2009 als stellvertretender Vorsitzender - dem u. a. für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständigen III. Zivilsenat an, dessen Rechtsprechung er, insbesondere in Verfahren mit europa- und sozialrechtlichem Bezug sowie in Rechtstreitigkeiten über die Auslegung und Anwendung der Gebührenordnungen für Ärzte und Zahnärzte, ganz maßgeblich mitgeprägt hat.
Karlsruhe, den 30. April 2012
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Datum: 30.04.2012 - 10:00 Uhr
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