Zukunftsweisende Krebsbehandlung

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ID: 627794

Protonenbestrahlung ist Röntgentherapieüberlegen



Grafik: Supress (No. 4682)Grafik: Supress (No. 4682)

(firmenpresse) - sup.- Bei vielen Krebserkrankungen kommt allein oder in Kombination mit Operation und Chemotherapie eine Röntgenbestrahlung zum Einsatz. Die Bestrahlung hat das Ziel, den Tumor bzw. Tumorreste abzutöten. Das Problem: Hierbei muss der Radioonkologe immer abwägen zwischen Heilungschancen und Nebenwirkungen. Denn die Röntgenstrahlen schädigen auch das gesunde Gewebe mit schwerwiegenden Folgen und dem Risiko, dass sogar nach Jahren Sekundärtumore ausgelöst werden können. Davor soll die Strahlenschutzverordnung schützen. Laut dieser Verordnung gilt, dass die Dosis außerhalb des Zielvolumens, also dem Tumor, so niedrig zu halten ist, wie dies unter Berücksichtigung des Behandlungszwecks möglich ist.

Dieser problematische Spagat kann durch eine neue Therapie, die weitaus schonender ist, besser gelöst werden: die Protonentherapie. "Die biologische Wirkung an der Krebszelle ist zwar bei Röntgen und Protonen die gleiche, aber die Ortsdosisverteilung ist bei Protonen ungleich günstiger", erläutert Dr. Hans Rinecker vom Münchner Rinecker Proton Therapy Center (RPTC). Protonenstrahlen bestehen aus Wasserstoff-Atomkernen, die mit Hilfe von Magneten mit hoher Geschwindigkeit in den menschlichen Körper transportiert werden. Im Gegensatz zu Röntgen ist bei Protonen eine dreidimensionale Zielführung möglich, sie können deshalb auf einen Millimeter genau im Krebsherd platziert werden. Außerdem geben Protonen die höchste Energie erst direkt am Tumor ab, wodurch das gesunde Gewebe weitestgehend geschont wird. Aus diesem Grund kann bei Protonen auch mit einer höheren Dosis gearbeitet werden. Dadurch wird der Tumor effektiver bekämpft und der Patient muss weniger Behandlungstage mitmachen. Einziger Nachteil: Die Protonentherapie wird bislang nur in München angeboten, weitere Standorte sind jedoch im Rahmen der Gesundheitsfürsorge im Aufbau. Doch die gute Nachricht: Auch die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für diese moderne Form der Bestrahlung übernehmen, da diese Methode laut der Strahlenschutzverordnung der Röntgenbestrahlung nachweislich zum Wohle des Patienten vorzuziehen ist. Weitere Informationen zur Protonentherapie gibt es unter www.rptc.de.




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Datum: 30.04.2012 - 11:00 Uhr
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