Mit Windstrom an die Börse
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16. windcomm werkstattüber Strategien zur Direktvermarktung
Windparkbetreiber stehen vor der Entscheidung, sich weiterhin den erzeugten Windstrom vom Netzbetreiber nach den festgelegten EEG-Vergütungssätzen bezahlen zu lassen oder einen Direktvermarktungsvertrag mit einem Stromhändler oder einem Energieversorger abzuschließen. Wann und für wen lohnt es sich, in die Direktvermarktung einzusteigen? Was muss im Vertrag stehen, damit der Windmüller das Risiko schwankender Börsenpreise vermeidet? Wie muss eine Windkraftanlage für die Direktvermarktung technisch ausgestattet sein? Mit einem Qualifizierungsworkshop informiert die Netzwerkagentur windcomm schleswig-holstein Windparkbetreiber, regionale Energieversorgungsunternehmen, Projektplaner und Mitarbeiter der fachlich spezialisierten Finanzierungs-, Steuerberatungs- und Anwaltsbranche über das Thema Direktvermarktung. Bei der 16. windcomm werkstatt "Direktvermarktung von Windstrom - Märkte, Akteure und Strategien" am Donnerstag, 14. Juni, vermitteln sechs Referenten aus Schleswig-Holstein Fach- und Hintergrundwissen und stehen für Fragen zur Verfügung. Die windcomm werkstatt findet von 12.30 bis 18 Uhr im IZET Innovationszentrum Itzehoe statt.
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Datum: 02.05.2012 - 11:08 Uhr
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Energie & Umwelt
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