Haufe TzBfG-Kommentar erschienen: Dritte Auflage berücksichtigt aktuelle Änderungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Befristungsrecht
ID: 630355
umstrittenen Urteil das bisherige Befristungsrecht tiefgreifend
geändert: Wenn ein Arbeitnehmer irgendwann schon einmal in einem
Unternehmen beschäftigt war, konnte er bisher dort nicht mehr
sachgrundlos befristet angestellt werden. Jetzt ist die Befristung
ohne Sachgrund für bis zu zwei Jahre bei einem Arbeitgeber möglich,
wenn der Arbeitnehmer nur in den letzten 3 Jahren nicht bei diesem
Arbeitgeber beschäftigt war.
Welche Auswirkungen dieses Urteil für die betriebliche und
anwaltliche Praxis hat, zeigt die jetzt bei Haufe erschienene 3.
Auflage des Kommentars TzBfG. Auch die weitere aktuelle
Rechtsprechung wird ausführlich kommentiert, denn Teilzeit- und
befristete Arbeitsverträge sind kaum noch aus der betrieblichen
Praxis wegzudenken. Sie haben seit dem In-Kraft-Treten des Teilzeit-
und Befristungsgesetzes in der Arbeitswelt erheblich an Bedeutung
gewonnen. Knapp ein Viertel aller abhängig Beschäftigten sind
inzwischen im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses angestellt,
über 90% davon sind Frauen. Auch befristete Arbeitsverhältnisse sind
im heutigen Berufsleben an der Tagesordnung. Trotzdem wirft die
Praxis zahlreiche Probleme auf, die das Gesetz selbst nicht
beantwortet.
Der Praxiskommentar zum Teilzeit- und Befristungsgesetz bietet
sowohl für die betriebliche Praxis als auch in der anwaltlichen
Beratung eine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Er umfasst eine
ausführliche Kommentierung aller Vorschriften des TzBfG, sowie der
relevanten Normen des TVöD und des WissZeitVG.
Die 3. Auflage des Kommentars berücksichtigt die seit der
Vorauflage ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung, die das
Gesetz mittlerweile weiter ausgelegt und präzisiert hat. Von
besonderer Bedeutung ist dabei die Fortführung, aber auch die
Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im
Befristungsrecht.
Über die reine Kommentierung hinaus verdeutlicht das vorliegende
Werk dem Leser mit zahlreichen Praxisbeispielen und
Gestaltungshinweisen die Auslegung und Anwendung einzelner
Regelungen. Einen besonderen Zusatznutzen bietet die beiliegende
CD-ROM, die die Gesamt-Kommentierung, die zitierte Rechtsprechung
sowie die relevanten Gesetze und Richtlinien im Volltext bietet.
Ein hochkarätiges Autorenteam steht für Informationen aus erster
Hand. Herausgeber dieses Kommentars sind Edith Gräfl, Vorsitzende
Richterin am Bundesarbeitsgericht sowie Manfred Arnold, Vorsitzender
Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
"Teilzeit- und Befristungsgesetz"
Praxiskommentar zum TzBfG mit Gestaltungshinweisen und Beispielen
Manfred Arnold/Edith Gräfl (Hrsg.)
Hardcover mit CD-ROM, 640 Seiten, 79 Euro
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg
ISBN: 978-3-648-01983-2
Bestell-Nr.: 04211-0003
Pressekontakt:
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Munzinger Straße 9
79111 Freiburg
Corporate Communications
Alexandra Rudolf
Tel.: 0761 898-3940
Fax: 0761 898-99-3940
E-Mail: PresseHaufe@haufe-lexware.com
Pressecenter der Haufe Gruppe unter http://www.haufe-lexware.com
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.05.2012 - 14:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 630355
Anzahl Zeichen: 3515
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Freiburg
Kategorie:
Arbeit
Diese Pressemitteilung wurde bisher 271 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Haufe TzBfG-Kommentar erschienen: Dritte Auflage berücksichtigt aktuelle Änderungen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Befristungsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Creator Economy boomt, doch wie nachhaltig ist diese neue Form des Unternehmertums? Eine exklusive Studie des Softwareunternehmens Lexware in Zusammenarbeit mit der Agentur WeCreate liefert erstmals tiefe Einblicke in die wirtschaftliche Realität der erfolgreichsten deutschen Creator. Die Ergeb
Weitere Mitteilungen von Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Transparenz für jeden Agenturbezirk - aktuelle Statistik für unterwegs ...
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erweitert ihr digitales Informationsangebot: Mit einer neu entwickelten Applikation (App) sind künftig für jede Arbeitsagentur die wichtigsten Daten aus der Statistik auch über Smartphones und Tablet-PC's mit Android-Betriebssystem abzurufen. Alle In
Kelly Services Studie: Standortdebatte - Bewerber achten auf attraktives Umfeld (BILD) ...
Mit 54 Prozent wollen sich mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland noch dieses Jahr nach einem neuen Job umsehen. Für Unternehmen auf der Suche nach Talenten sind das gute Nachrichten. Attraktiv für die begehrten Fachkräfte sind diese Unternehmen jedoch nur, wenn Image und Sta
Ausbilden und Fachkräftenachwuchs sichern! Aufruf der Partner des Ausbildungspaktes zum Tag des Ausbildungsplatzes ...
Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V., des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, des Bundesverbandes der Freien Berufe, des Bundesministeriums für
Mehr Durchblick im "NeuenÜbergangssystem Schule-Beruf NRW" / Blog zum Ausbildungskonsens NRW mit Informationen, Kommentaren und Interpretationen ist online. ...
Der Ausbildungskonsens des Landes NRW hat beschlossen, ein transparentes, geschlechtersensibles "Neues Übergangssystem Schule-Beruf NRW" mit klaren Angebotsstrukturen für alle Schülerinnen und Schülern von allen allgemeinbildenden Schulen einzuführen. Vier Handlungsebenen im Ã




