Haftungsrisiken bei der betrieblichen Altersvorsorge im Blick behalten
ID: 630838
Am Anspruch des Arbeitnehmers auf eine ergänzende Altersvorsorge führt kein Weg vorbei, denn der Arbeitgeber steht hier in der Pflicht.
Art und Umfang einer eventuellen Haftung des Arbeitgebers
Im Rahmen der Entgeltumwandlung hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis Aufwendungen für die Altersvorsorge einzusparen, zum Teil über 50 %. Alternativ kann die Einsparung zur Leistungserhöhung verwendet werden. Bietet das jeweilige Unternehmen jedoch keinerlei Versorgungsalternativen an, kommt der Arbeitnehmer nicht in den Genuss dieser gesetzlich regulierten Ansprüche. So kommt es zu erheblichen Vermögensschäden, für die der Arbeitgeber haftbar gemacht werden kann.
Letzten Endes erlangt aber auch der Arbeitgeber, durch die Entgeltumwandlung zu Gunsten einer Direktversicherung, erhebliche finanzielle Vorteile. Genau wie der Arbeitnehmer spart auch er seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen in Höhe von ca. 20 % des Umwandlungsbetrages.
Fazit
So einfach der häufig ungenutzte Weg erscheint, bleibt dem Arbeitgeber schlussendlich nur der rechtskonforme Beratungsprozess über den fachkundigen Spezialisten, um das Unternehmen vor eventuellen Haftungsrisiken zu bewahren. So werden die Unternehmensressourcen geschützt und vermieden, dass die oftmals überlastete Verwaltung einer ad-hoc-Planung zugeführt wird.
Michael Lentz ist Berater des Kölner Teams der Consilium Finanzmanagement AG und Experte für betriebliche Altersvorsorge (DMA).
Rechtshinweis
Alle genannten rechtlichen Grundlagen wurden von uns mit größter Sorgfalt recherchiert. Eine Haftung unsererseits wird wegen der Komplexität des Themas ausdrücklich ausgeschlossen.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
betriebliche-altersvorsorge
betriebliche-altersversorgung
consilium-finanzmanagement
betriebsrentengesetz
entgeltumwandlung
direktversicherung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Consilium Finanzmanagement AG ist ein Beratungsunternehmen für ganzheitliche Finanzplanung. An 16 Standorten in Deutschland erarbeiten die als unabhängige Finanz- und Versicherungsmakler agierenden Verbundpartner der AG Vorsorge-, Finanz- und Vermögensstrategien für Privat- und Geschäftskunden.
Consillium Finanzmanagement AG / Pressestelle Köln
Al Hashmy Miriam
Bismarckstraße 27-29
50672 Köln
presse(at)consilium-ag.de
0221 - 888777 - 830
http://www.consilium-ag.de
Datum: 04.05.2012 - 09:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 630838
Anzahl Zeichen: 2804
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Miriam Al Hashmy
Stadt:
Stuttgart
Telefon: 0711 – 65 69 23 - 0
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 267 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Haftungsrisiken bei der betrieblichen Altersvorsorge im Blick behalten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Consillium Finanzmanagement AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).