Bausparvertragübertragen statt verkaufen
Portal Bausparvertrag.org weist auf Alternative zur Kündigung oder Veräußerung hin
Das Portal Bausparvertrag.org weist darauf hin, dass eine Kündigung oder ein Verkauf des Vertrages zu großen Nachteilen führen kann. Unter http://www.bausparvertrag.org/ratgeber/bausparvertrag-uebertragen/ erklärt die Redaktion des unabhängigen Portals, worauf Bausparer achten sollten. Denn mit einem Verkauf ihres Vertrages müssen ggf. bereits erhaltene Wohnungsbauprämien zurückbezahlt werden und der Darlehensanspruch geht verloren. Die Redaktion empfiehlt daher, die Möglichkeit eines Übertragens zu prüfen.
Nur an einen Angehörigen lässt sich ein Bausparvertrag übertragen. Der Begriff ist jedoch weit gefasst. Darunter fallen neben direkten Angehörigen wie Eltern, Kinder und Geschwister auch Schwager, Nichten und Pflegekinder sowie Verlobte. Je nach Situation und Bausparkasse kann es sogar noch Ausnahmen von dieser Begrenzung geben. Allerdings behalten sich Bausparkassen grundsätzlich vor, einer Übertragung zuzustimmen. Es gibt keinen Rechtsanspruch. In der Praxis kommt es aber in der Regel nicht zu Problemen, wenn jemand seinen Bausparvertrag übertragen möchte.
Der Vorteil beim Übertragen eines Bausparvertrages: Sämtliche Vertragsdetails gehen auf den neuen Eigentümer über. Das bedeutet, dass zum Beispiel staatliche Förderprämien ebenso erhalten bleiben wie die Zinskonditionen und der Darlehensanspruch. Die Redaktion von Bausparvertrag.org weist darauf hin, dass zusätzlich auch die Bewertungszahl erhalten bleibt, womit es bei der Zuteilung des Bausparvertrages zu keinen Verzögerungen kommt.
Bausparern rät die Redaktion von Bausparvertrag.org die Möglichkeiten einer Übertragung des Vertrages an einen Angehörigen zu prüfen. Dies sei oftmals der beste Weg, um die bereits erreichten Vorteile nicht aufzugeben. Ausführliche Informationen zu diesem Thema und anderen Aspekten des Bausparens sind auf der Webseite des Portals nachzulesen.
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Datum: 08.05.2012 - 12:45 Uhr
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