SEB Immoinvest - Schadensersatz, Interessengemeinschaft beitreten
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große Zitterpartie mit dem Aus ihrer Kapitalanlage. Der offene
Immobilienfonds war den vielen Verkaufsorders der Anleger, die diese
im Vorfeld der eintägigen "Testöffnung" erteilten, nicht gewachsen.
Daher gab das Management des SEB Immoinvest bekannt, dass der Fonds
endgültig aufgelöst wird. In den kommenden 5 Jahren wird das
Branchenschwergewicht mit über 300.000 Privatanlegern abgewickelt.
Zuvor hatte der außergewöhnliche Weg, die Anleger über die Zukunft
des SEB Immoinvest entscheiden zu lassen, für Furore gesorgt.
Jetzt geht es für die Anleger in erster Linie um die Frage, wie es
weitergehen kann nach dem Aus des SEB Immoinvest. Dabei stehen
Anlegern drei verschiedene Wege offen: Teilnahme an der Abwicklung,
Verkauf über die Börse oder aktives Vorgehen gegen den SEB
Immoinvest.
Die meiste Geduld erfordert die Teilnahme an der Abwicklung. In
den kommenden 5 Jahren (bis April 2017) sollen die Immobilien des SEB
Immoinvest verkauft werden. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden an
die Anleger ausgezahlt. Erstmalig sollen im Juni 2012 insgesamt rund
20 % des Fondsvermögens an die Anleger ausgezahlt werden, danach
erfolgen die Auszahlungen im Halbjahresrhythmus. Die Höhe dieser
Auszahlungen hängt davon ab, wie gut die Immobilien des SEB
Immoinvest verkauft werden können.
Auch ein Verkauf der Anteile des SEB Immoinvest über die Börse ist
weiterhin möglich. Diese Option stand den Anlegern bereits während
der zweijährigen Schließung des offenen Immobilienfonds zur
Verfügung. Allerdings birgt ein Börsenverkauf Verlustrisiken, denn
neben Kursschwankungen müssen auch Verkaufsgebühren einkalkuliert
werden. Daher ist diese Variante - wie auch die Teilnahme an der
Abwicklung - für Anleger, die auf einen erfolgreichen Verkauf ihrer
Anteile am 07.05.2012 hofften, nicht die erste Wahl.
Eine Alternative zu Börsenverkauf und Abwicklung bietet die
rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen
hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem SEB Immoinvest
und deren speziellen Problematiken. Für Anleger des SEB Immoinvest
wurden bereits Schadensersatzklagen bei Gericht eingereicht, da in
nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche
wegen Falschberatung bestehen. Zusätzlich können Anleger des SEB
Immoinvest sich einer Interessengemeinschaft anschließen, um
gemeinsam ihre Interessen effektiv durchsetzen zu können. Es haben
sich bereits hunderte Anleger angeschlossen.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.dr-stoll-kollegen.de
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Datum: 08.05.2012 - 13:11 Uhr
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