Privathaftpflicht: Kleinkinder sind nicht automatisch mitversichert
- Für Schäden durch Kinder unter sieben Jahren haften weder Eltern noch Nachwuchs- Sinnvoller Schutz: Deliktunfähige Kinder in elterlicher Haftpflichtpolice berücksichtigen- Preisunterschiede von bis zu 100 Euro pro Jahr zwischen den Versicherern
Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder
Hintergrund: Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland gemäß § 828 BGB als deliktunfähig, im Straßenverkehr sogar bis zu einem Alter von zehn Jahren. Deliktunfähig meint, dass sie die Folgen des eigenen Handelns noch nicht absehen und für entstandene Schäden daher nicht haftbar gemacht werden können. Weitaus überraschender: Auch gegen die Eltern besteht grundsätzlich kein Haftungsanspruch. Es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht grob verletzt. Nur dann kann eine gesetzliche Haftung gegen die Eltern geltend gemacht werden und die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden. Sind die Eltern jedoch ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, hat der Geschädigte das Nachsehen, da die elterliche Police dann nicht für den Schaden aufkommen muss.
Deliktunfähige Kinder in der Haftpflichtversicherung berücksichtigen
Weil Schäden, die durch kleinere Kinder verursacht werden, jedoch besonders häufig den eigenen Freundes- und Bekanntenkreis betreffen, kann es schnell unangenehm werden, wenn die Versicherung nicht zahlt. Deshalb ist es ratsam, den Nachwuchs im deliktunfähigen Alter in der eigenen Police zu berücksichtigen. Nur dann reguliert der Versicherer entstandene Schäden - unabhängig davon, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde oder nicht.
"Die meisten Familien- oder Partnertarife schließen Kinder zwar bereits automatisch mit ein", erklärt Janine Pentzold von toptarif.de (www.toptarif.de). "Ausgenommen ist davon aber in der Regel der Nachwuchs im deliktunfähigen Alter. Dieser muss häufig separat mit einbezogen werden, was bei einigen Versichern kostenfrei oder oftmals gegen einen minimalen Mehrbeitrag pro Jahr möglich ist."
Das unabhängige Verbraucherportal toptarif.de rät Eltern deshalb zu prüfen,
a.ob der Nachwuchs in bestehenden Verträgen (vor allem in Singletarifen) mitversichert ist,
b.ob auch Kinder im deliktunfähigen Alter berücksichtigt werden und
c.welche Tarifmodelle vom Versicherer angeboten werden, um deliktunfähige Kinder in den bestehenden Haftpflichtschutz zu integrieren oder
d.Tarife zu wählen, bei denen der Versicherer auf den Einwand der Deliktunfähigkeit verzichtet.
Preisunterschiede bei Privathaftpflichtversicherungen bis zu 100 Euro pro Jahr
Ob Single- oder Familientarif: Versicherungsnehmer mit Nachwuchs verfügen beim Anbieterwechsel grundsätzlich über hohe Einsparpotenziale. Günstige Privathaftpflichtpolicen sind bereits für knapp 40 Euro zu haben. Teure Versicherer verlangen bei gleichen oder ähnlichen Leistungen bis zu 100 Euro mehr pro Jahr.
"Verbraucher sollten bestehende Verträge daher regelmäßig auf den Prüfstand stellen, alternative Angebote einholen und vor Abschluss einer neuen Versicherung die Konditionen bei verschiedenen Anbietern genau vergleichen", empfiehlt Pentzold.*
Durch Verbraucherportale wie toptarif.de (www.toptarif.de/versicherungen) oder kostenlose Service-Hotlines wie 0800 - 10 30 49 800 können Verbraucher schnell und unkompliziert verschiedene Versicherungen vergleichen und kostenlos zu günstigen Anbietern wechseln.
* Berechnung des Einsparpotenziales mit folgenden Profilen:
Single mit Kind: 1977 geboren, Tarifmerkmale: Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro, Selbstbeteiligung bis max. 150 Euro, jährliche Zahlweise, Laufzeit 3 Jahre
Familie mit Kind: Eltern 1977 geboren, Tarifmerkmale: Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro, Selbstbeteiligung bis max. 150 Euro, jährliche Zahlweise, Laufzeit 3 Jahre
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Datum: 08.05.2012 - 14:25 Uhr
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