Qualzuchtgesetz im Tierschutz ist zu schwammig definiert

Qualzuchtgesetz im Tierschutz ist zu schwammig definiert

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Die Züchter, egal ob von Hunden oder anderen Tieren, sind schon immer bemüht, ihre Tiere so miteinander zu paaren, sodass man schon im Voraus ziemlich sicher weiß, dass deren Kinder dem Rassestandard entsprechen. So haben sich im Laufe der Zeit viele unterschiedliche Hunderassen entwickelt - für jeden Zweck gibt es den passenden Hund. Aggressive und wilde Tiere sind im Laufe der Jahrhunderte zu stubenreinen Haustieren geworden.




(firmenpresse) - Schon immer hatte sich auch die Hundezucht dem Tierschutzgesetz verpflichtet - es ist erlaubt, die Tiere dem Rassestandard so genau wie möglich anzupassen, aber die Qualzucht ist verboten. Doch fragen sich aktuell Veterinärmediziner und Tierschützer: Wann beginnt die Qual für das Tier? Festzuhalten ist, dass durch einen Rassestandard, der bei nahezu allen gezüchteten Hunden eingehalten wird, der Genpol dieser Rasse verarmt. Durch diese Art Inzucht können Generationen später noch Gendefekte auftreten und damit zu Krankheiten, die erblich sind. Typisches Beispiel dafür ist die Bulldogge. Selbst oder gerade bei Einhaltung der Standards ist es schwierig aufgrund des großen Kopfs für den Hund Luft zu bekommen - bei hohen Temperaturen ist das ein hohes Risiko. Die Lebenserwartung liegt bei der Dogge meist nur bei 6 Jahren.

Weltweit wird momentan vielen Hunden die Nase weggezüchtet, damit sie auch im höheren Alter noch so niedlich wie Welpen aussehen. Die Anatomie des Schädels wird dadurch erheblich verändert - Atembeschwerden sind dabei vorprogrammiert. Ist das schon Qual? Es ist schwierig, dies zu messen. Die Grenze zu Leiden ist sehr schwammig und somit ist auch der Paragraf 11 b des Tierschutzgesetzes von 1972, in dem Qualzucht verboten wird, nicht eindeutig formuliert. Die Spätfolgen der Zucht, die meist erst nach mehreren Generationen auftreten, wollen meist auch die Züchter vermeiden. Doch wissen auch diese nicht, welche Anlageträger ein Tier in sich trägt. Sie warten schon lange auf einen Test, durch den sie sich herausfinden lassen können und man ihnen somit vorbeugen kann. Eine andere Lösung wären Fremdeinkreuzungen und "Blutauffrischungen". Doch sind diese Vorgehensweisen für viele Züchter nicht unbedingt erstrebenswert. Denn die Nachfrager nach Tieren, besonders nach Hunden, möchten nicht mehr nur bloß einen Hund, der bestimmte Fähigkeiten besitzt - wichtig ist vor allen Dingen das äußere Erscheinungsbild.



Was gerade nachgefragt wird, ist eine Frage des Trends. Zurzeit ist vor allen Dingen der Handtaschenhund, wie Paris Hilton ihn "trägt", beliebt. Viele Züchter legen dann bei den Kreuzungen vor allen Dingen Wert auf das Aussehen - nicht mehr vorrangig auf die Gesundheit. Und damit sind wir bei der Qualzucht. "Das muss eine gesellschaftliche Debatte werden! Es darf nämlich nicht mehr sexy sein, niedliche, aber kranke Hunde zu haben!", fordert Tierarzt Rolf Willm Deckena und plädiert dabei vor allen Dingen für eine neue Zuchtethik. Die Problematik der Qualzucht ist kein neues Thema - schon 1999 versuchten sich Veterinärmediziner, Tierschützer und Vertreter von Behörden an dem Gutachten zur Auslegung des Paragrafen 11b des Tierschutzgesetzes. Doch ist dieser bislang unverbindlich geblieben. Nun soll das Tierschutzgesetz neu formuliert werden. Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ilse Aigner hat einen Entwurf für eine Neuformulierung vorgeschlagen. Bald soll es rechtskräftig werden. Qualzucht liegt nach ihrem Vorschlag dann vor, wenn "züchterische Erkenntnisse erwarten" ließen, dass Erbschäden vorliegen. Die Frage ist nun, ob eine Umformulierung den Tieren in der Realität etwas nutzt.
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Datum: 08.05.2012 - 15:15 Uhr
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