Krankenhaushygiene weiter problematisch
Der 05. Mai war der Welt-Händehygienetag. An die Wichtigkeit des regelmäßigen Händewaschens erinnerte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Was für viele selbstverständlich ist, darüber wird im Krankenhausbereich immer noch gestritten. Denn fünf Bundesländer haben trotz gesetzlicher Vorgaben immer noch keine aktuelle Hygieneverordnung erlassen. Berlin gehört dazu.
Jährlich erkranken nach Studien des Bundesgesundheitsministeriums in Deutschland zwischen 400.000 und 600.000 Patienten an Krankenhausinfektionen, etwa 10.000 versterben daran. Ein Drittel der Infektionen wäre vermeidbar. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenghaushygiene (DGKH) dagegen sieht deutliche höhere Erfolgsraten. Beispielsweise postoperative Wundinfektionen könnten um mindestens 55 % reduziert werden. In anderen Bereichen liegt die Zahl noch höher. Ein Erfolgsbeispiel sei England, wo MRSA-Bakteriämien bis 2010 um 75 % gesenkt werden konnten. In Deutschland tun sich viele Kliniken schwer, die verschärften Hygienstandards auch umzusetzen. Wann entsprechende Maßnahmen in Berlin folgen, bleibt abzuwarten. Die neue Verordnung soll bis zur Sommerpause vorliegen. Patienten müssen bis dahin mit einem erhöhten Risiko umgehen und bei einer Infektion die Einhaltung der gebotenen Sorgfalt unter Umständen durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Als Fachanwaltskanzlei für Medizin- und Versicherungsrecht helfen wir Ihnen gern.
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Datum: 09.05.2012 - 17:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Gesundheitswesen - Medizin
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Freigabedatum: 09.05.2012
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