Auch ausländische Zeitarbeitsunternehmen dürfen künftig iGZ-DGB-Tarifvertrag anwenden

Auch ausländische Zeitarbeitsunternehmen dürfen künftig iGZ-DGB-Tarifvertrag anwenden

ID: 635460

iGZ-Initiative veranlasst Anpassung der BA-Geschäftsanweisungen




(PresseBox) - Das Bundesarbeitsministerium hat im Zuge einer Initiative des iGZ-Rechtsreferates seine Rechtsauffassung, dass Zeitarbeitsunternehmen ohne deutschen Sitz keine deutschen Branchentarifverträge Zeitarbeit anwenden können, aufgegeben. iGZ-Rechtsreferatsleiter RA Stefan Sudmann: "Die Position war europarechtlich nicht zu halten, so dass das Bundesarbeitsministerium unserer Argumentation gefolgt ist. Formal waren ausländische Personaldienstleister bei Nichtanwendung eines deutschen Tarifvertrags gehalten, Equal Pay oder einen ausländischen Tarifvertrag anzuwenden. Faktisch war kaum nachvollziehbar, ob dies wirklich geschah. Teilweise wird es zum Abschluss von Scheinwerkverträgen gekommen sein, um Equal Pay zu umgehen." Die Änderung der Geschäftsanweisungen zum AÜG ist ein Schritt in Richtung mehr Transparenz der Geschäftstätigkeiten ausländischer Personaldienstleister auf dem deutschen Zeitarbeitsmarkt. Die Möglichkeit der Anwendung des iGZ/DGB-Tarifvertragswerks für ausländische Personaldienstleister beseitigt somit eine Grauzone und erleichtert letztlich auch den Kontrollbehörden die Einhaltung deutscher Zeitarbeitsstandards. Die Geschäftsanweisungen der Bundesagentur wurden in diesem Punkt entsprechend abgeändert.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Gesundheit!Clown® ? Fachkräftemangel Clown im medizinischen Bereich Kooperation zwischen BEI-Training und Subway geht in die zweite Runde
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 10.05.2012 - 09:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 635460
Anzahl Zeichen: 1323

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Münster



Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 310 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Auch ausländische Zeitarbeitsunternehmen dürfen künftig iGZ-DGB-Tarifvertrag anwenden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z