Innovationsgutscheine ein Modellvorhaben des Landes Baden-Württemberg 2008/2009

Innovationsgutscheine ein Modellvorhaben des Landes Baden-Württemberg 2008/2009

ID: 63564

Innovations- und Designförderung für kleine Unternehmen



Mittelstandsförderung in Baden.Württemberg ist auch DesignförderungMittelstandsförderung in Baden.Württemberg ist auch Designförderung

(firmenpresse) - Seit kurzem besteht in Baden-Württemberg die Möglichkeit zur Designförderung mittels Innovationsgutscheinen. Jährlich stehen mit diesem Zukunftsprogramm für den Mittelstand 3 Mio Euro für Forschungs- und Entwicklungsleistungen zur Verfügung.


Neue Märkte, Zielgruppen und Kunden lassen sich nur mit Innovationen erschließen. Kleine und mittlere Unternehmen habe
jedoch nur beschränkte finanzielle Möglichkeiten und Personal zur Verfügung, um Forschung und Entwicklung zu betreiben.

Hier sollen die neuen Fördermöglichkeiten des Landes einsetzen und entscheidende Impulse geben, externe Leistungen einzubinden
und die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, bzw. die qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen zu unterstützen.
Über abgestufte und kombinierbare Innovationsgutscheine A und B, kann so eine Projektförderung von bis zu 80% der in Rechnung gestellten Kosten mit dem Innovationsgutschein A abgedeckt werden. Gerade für kleine Unternehmen bietet sich hier die Chance, im Rahmen eines zweijährigen Modellvorhabens Innovationen mit Hilfe externe Dienstleister zu generieren.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass mit diesem Förderprojekt auch Designstudien, Prototypenbau und Design, d.h. Designberatung und Entwicklung Gegenstand der Fördermöglichkeiten sind. Als förderfähig werden somit erstmals auch Designinnovationen sowie Designleistungen anerkannt, die zur qualitativen Verbesserung von Produkten und Unternehmen beitragen bzw. neue Produkte erst ermöglichen.

Förderfähige Leistungen können nur konsultierbaren Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen also öffentliche und privatwirtschaftliche Institute und Gesellschaften der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung erbringen. Eine sinnvolle Einschränkung um die eindeutige F&E-Charakteristik des Modellvorhabens zu wahren. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.



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Datum: 05.11.2008 - 10:36 Uhr
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