Neues TKG tritt in Kraft
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Neues TKG tritt in Kraft
Heute ist das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft getreten. Die Telekom bewertet die Novellierung grundsätzlich positiv. Durch das neue Gesetz soll es mehr Planungssicherheit für Investitionen in den Breitbandausbau geben.
Sowohl bei der Planung, als auch bei der Umsetzung des Netzausbaus schafft die Gesetzesnovelle verbesserte Bedingungen. So soll die Bundesnetzagentur zukünftig langfristige Regulierungskonzepte vorgeben, um Investitionsrisiken zu senken. Zudem sollen Art, Lage und Verfügbarkeit von Infrastruktureinrichtungen transparent gemacht und vorhandene Infrastrukturen für den Ausbau genutzt werden.
Verbesserte Bedingungen Beispielsweise können Anbieter so Glasfaserkabel günstiger verlegen, indem sie diese in Gas- und Stromleitungskanäle oder Bahntrassen einziehen. Weitere Chancen bietet die zukünftig mögliche Abrechnung über die Mietnebenkosten für die Finanzierung einer Breitbandversorgung in vermieteten Immobilien.
"Allerdings sind konkrete Anreize für Breitbandinvestitionen stark von der praktischen Umsetzung vor allem durch die Bundesnetzagentur im Zusammenspiel mit der EU-Kommission abhängig. Dabei kommt es insbesondere darauf an, dass die neuen, deutlich investitionsfreundlichen Regelungen nicht durch immer neue Regulierungsempfehlungen von EU-Seite konterkariert werden", so Wolfgang Kopf Leiter politische Interessenvertretung bei der Telekom.
Förderung von Investitionen Der Handlungsspielraum für die Bundesnetzagentur wird mit der Novelle deutlich erweitert und stärker auf die Förderung von Investitionen fokussiert. Dies betrifft zum Beispiel die Berücksichtigung spezieller Investitionsrisiken bei der Entgeltregulierung, die Genehmigung von Risikoteilungsmodellen, längere Genehmigungszeiträume zur Verbesserung der Planungs- und Investitionssicherheit oder eine stärkere regional differenzierte Regulierung entsprechend der Versorgungs- und Wettbewerbssituation vor Ort.
Neben den Breitbandthemen beinhaltet die TKG-Novelle auch neue Regelungen zum Verbraucherschutz und zu Frequenzfragen. Die Überabreitung des Telekommunikationsgesetzes erfolgt auf Grundlage neuer EU-Richtlinien.
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Datum: 10.05.2012 - 16:30 Uhr
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