Verhör abgelehnter Asylbewerber durch chinesische Sicherheitsbeamte - GRÜNE: Landesregierung muss mögliche Menschenrechtsverletzungen verhindern
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Verhör abgelehnter Asylbewerber durch chinesische Sicherheitsbeamte - GRÜNE: Landesregierung muss mögliche Menschenrechtsverletzungen verhindern
Asylbewerber sind per Gesetz dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über ihre Identität und Herkunft zu machen. Kommen sie dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, führen Ausländerbehörden sogenannte Sammelanhörungen zur Identitätsfeststellung durch, bei denen abgelehnte Asylbewerber durch "externe Experten" der Herkunftsländer verhört werden. Ob diese Experten Mitarbeiter der Botschaft oder Mitarbeiter von Ministerien sind, die für diese Anhörungen extra nach Deutschland eingeflogen werden, ist gesetzlich nicht festgelegt und wird von den Herkunftsländern selbst bestimmt.
"Wir GRÜNE sind dagegen, dass in den Räumen von hessischen Ausländerbehörden abgelehnte Asylbewerber von sogenannten ?externen Experten? verhört werden, wenn diese Bedienstete von Staaten sind, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Wir können nicht einschätzen, was die chinesischen Behörden mit den Informationen aus diesen Identitätsfeststellungsgesprächen machen und zu welchen Konsequenzen es für die Betroffenen nach deren Rückkehr in China führt. Daher fordern wir in unserem Antrag, chinesische Behörden an diesen Gesprächen nicht zu beteiligen. Der Schutz der Menschenrechte gilt auch für abgelehnte Asylbewerber."
Pressestelle der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag
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Datum: 11.05.2012 - 10:30 Uhr
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