Verbrauchertipp: Festgeldkonto zum Laufzeitende kündigen

Verbrauchertipp: Festgeldkonto zum Laufzeitende kündigen

ID: 636617

Tagesgeldvergleich.com gibt Verbrauchertipps zur Kündigung von Festgeldkonten




(PresseBox) - tagesgeldvergleich.com informiert: Wer mit dem Gedanken spielt ein Festgeldkonto zu eröffnen, der handelt nach dem Vertrauensprinzip. Das bedeutet, dass der Anleger der Bank vertraut über eine vorher vereinbarte Laufzeit einen verbindlichen Zinssatz zu erhalten. Dieser Zinssatz verspricht dann - je nach Dauer des Kontos und je nach Einlagenhöhe - eine dementsprechende Rendite. Somit steht fest, dass der Anleger bereits im Vorfeld weiß, wie viel Geld er am Ende der Laufzeit sicher erhält. Die Bank hingegen handelt auch auf dem Vertrauensprinzip. Die Bank geht davon aus, dass das eingelegte Kapital für die Verwendung der Bank bestimmt ist, welche bis zum Ende der Laufzeit mit dem Geld arbeiten kann. Allerdings verlängern die meisten Banken den Vertrag zu dem aktuellen Zinssatz und der Laufzeit des bestehenden Vertrages und, wenn das Festgeldkonto nicht rechtzeitig durch den Kontoinhaber gekündigt wird. Die Einlagen sind dann wieder nicht mehr für den Kunden verfügbar. Aber es gibt auch noch den anderen Fall, der Kunde möchte vorzeitig an sein Kapital. Ein guter Festgeld Vergleich sollte über entsprechende Konditionen der Banken zur Kündigung hinweisen, http://www.tagesgeldvergleich.com/festgeld-vergleich.html informiert aktuell dazu auf einer eigenen Seite zu diesem Thema.
Steht der Anleger aber vor der Tatsache, dass er sein Festgeldkonto vor Beendigung der Laufzeit auflösen möchte, entsteht der Bank ein Nachteil. Der Vertrauensbruch bedeutet, dass die Bank nicht - wie vereinbart - die gesamte Laufzeit mit dem eingelegten Kapital arbeiten kann und somit keinen Gewinn mehr erwirtschaften kann. Aus diesem Grund ist eine vorzeitige Kündigung des Festgeldkontos im Normalfall nicht möglich und kann nur unter bestimmten Auflagen und Forderungen gekündigt werden. Fest steht, dass dabei oft Nachteile auf den Anleger zukommen, weitere Informationen findet der Verbraucher auf http://www.tagesgeldvergleich.com/festgeld-vergleich/festgeldkonto/festgeldkonto-eroeffnen


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Die Zinserträge, welche die Bank versprochen hat, sind somit nichtig. Das bedeutet, dass der Anleger zumindest das einbezahlte Kapital zurückbekommt. Trotzdem kann es vorkommen, dass das eingelegte Kapital sogar weniger wird, da die Bank oftmals Verwaltungskosten wie Stornokosten bei dem Anleger einhebt. Das bedeutet, dass bei einer Einlage von 3.000 Euro oftmals nur 2.800 Euro ausbezahlt werden. Somit hat der Anleger einen finanziellen Verlust, welcher sozusagen als "Strafe" verhängt wird. Es gibt aber auch Unternehmen, welche von den Stornokosten absehen und das gesamte eingelegte Kapital ohne Verzinsung wieder zurückbezahlen. Dies ist aber in der Regel nicht der Fall und sollte vor dem Abschließen eines Festgeldkontos besprochen werden, bzw. in einem guten Festgedl Vergleich angezeigt werden.
Zur Kündigung selbst reicht ein eingeschriebenes Kündigungsschreiben. Der schriftliche Nachweis über die Kündigung ist wichtig, da oftmals "Kündigungsschreiben verloren gehen" bzw. durch die lange Bearbeitungsdauer oftmals Wochen vergehen können, bis sich das Unternehmen beim Anleger meldet.

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Datum: 11.05.2012 - 10:15 Uhr
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