Rechte von Journalisten gestärkt
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Rechte von Journalisten gestärkt
Zukünftig machen sich Medienangehörige nicht mehr der Beihilfe strafbar, wenn sie ihnen zugespielte Geheimnisse veröffentlichen, sofern sie selbst keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen.
Das Gesetz wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt.
Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht
http://www.bundesrat.de/cln_235/nn_2291536/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2012/0201-300/0203-12.html
Drucksache 203/12 (Beschluss)
718 Zeichen
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Datum: 11.05.2012 - 17:45 Uhr
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