Remmel begrüßt Bundesrats-Entscheidung: ?Rechtswidriges Verhalten darf sich nicht lohnen - Bußgel

Remmel begrüßt Bundesrats-Entscheidung: ?Rechtswidriges Verhalten darf sich nicht lohnen - Bußgelder sollen für die Verbraucherinformation eingesetzt

ID: 637123

Remmel begrüßt Bundesrats-Entscheidung: "Rechtswidriges Verhalten darf sich nicht lohnen - Bußgelder sollen für die Verbraucherinformation eingesetzt werden"



(pressrelations) - 20 Prozent der vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder sollen für die Verbraucherarbeit eingesetzt werden

Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass die Verbraucherarbeit mit vom Bundeskartellamt verhängten Bußgeldern gestärkt werden soll. NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel begrüßte, dass der Bundesrat damit einem NRW-Vorstoß gefolgt ist: "Das Bundeskartellamt hat in den vergangenen Jahren mehrfach Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe wegen verbotener Preisabsprachen verhängt. Dieses Geld ist bisher im Bundeshaushalt verschwunden. Jetzt kann mit einem Teil die Finanzierung der Verbraucherarbeit gestärkt werden. Denn die Verbraucherinnen und Verbraucher sind die Leidtragenden von Preisabsprachen. Sie sollen dann auch von den Strafen der Kartellbehörden profitieren", sagte Remmel. "Wir brauchen gut funktionierende Verbraucherorganisationen. Denn Wettbewerb ist nur dann fair, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher mächtig gemacht werden, wenn sie auf Augenhöhe mit den Unternehmen sind. Dafür brauchen wir mehr Beratung und mehr Information. Und daran sollen rechtswidrig agierende Unternehmen finanziell beteiligt werden", so der Minister.

Darüber hinaus hat sich Nordrhein-Westfalen im Bundesrat dafür ausgesprochen, die Möglichkeiten für die Abschöpfung von Unrechtsgewinnen im Kartellrecht deutlich zu vereinfachen. "Wettbewerbswidriges Verhalten darf sich für die Unternehmen nicht lohnen. Deshalb setzt sich Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass künftig bei allen Kartellrechtsverstößen die wirtschaftlichen Vorteile abgeschöpft werden können, unabhängig davon, ob ein Verstoß vorsätzlich erfolgte oder nicht", so Remmel.

NRW hat bereits im März ein umfangreiches Gutachten dazu vorgelegt.


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Datum: 11.05.2012 - 17:45 Uhr
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