Neues ADKA-Präsidium gewählt
ID: 637557
Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am Samstag
ein neues Präsidium gewählt. Satzungsgemäß folgt dabei der bisherige
1. Vizepräsident Dr. Torsten Hoppe-Tichy aus Heidelberg der
bisherigen Präsidentin Prof. Dr. Irene Krämer nach, die in die
Position der 2. Vizepräsidentin wechselt. Holger Hennig aus Stuttgart
scheidet turnusmäßig aus dem Präsidium aus.
Neuer 1. Vizepräsident ist Markus Müller, Apotheker am
Vivantes-Humboldt-Klinikum in Berlin. Er ist damit auch gleichzeitig
designierter ADKA-Präsident für 2014. Müller sieht sich im vollen
Einklang mit dem ADKA-Zielepapier 2011 und seinem Fazit "Wir
Krankenhausapotheker schaffen den bestmöglichen Nutzen der
Arzneimitteltherapie für unsere Patienten".
Zum Schriftführer wurde Dr. Jochen Schnurrer gewählt, leitender
Apotheker des St. Bernward-Krankenhauses in Hildesheim, der damit Dr.
Martin Hug aus Freiburg im Amt folgt. Als Schatzmeisterin wurde
Pamela Kantelhardt aus Mainz in ihrem Amt bestätigt.
Die ADKA vertritt die Interessen von rund 1.900 deutschen
Krankenhausapothekern. Im Fokus der Verbandsarbeit steht, die
größtmögliche Sicherheit der Arzneimittelversorgung aller
Klinikpatienten zu gewährleisten. Weitergehende Informationen finden
Sie unter http://www.adka.de
Pressekontakt:
Ansprechpartner:
Präsident Dr. Torsten Hoppe-Tichy,
praesident@adka.de
Geschäftsführer Klaus Tönne,
gf@adka.de
Alt Moabit 96,
10559 Berlin,
Tel. 030-3980 8752,
Fax - 8753.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.05.2012 - 07:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 637557
Anzahl Zeichen: 1766
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Mainz
Kategorie:
Handel
Diese Pressemitteilung wurde bisher 179 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neues ADKA-Präsidium gewählt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesverband Dt. Krankenhausapotheker (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).