Innenminister Boris Rhein: Blockupy-Verbote bestätigt

Innenminister Boris Rhein: Blockupy-Verbote bestätigt

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Innenminister Boris Rhein: Blockupy-Verbote bestätigt



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Innenminister Boris Rhein begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, zum Verbot der Blockupy-Aktionstage.

Innenminister Boris Rhein: "Die Richter haben, genau wie Polizei und Stadt Frankfurt, die große Gefahr von gewaltsamen Ausschreitungen gesehen. Angesichts der zu erwartenden bis zu 2000 gewaltbereiten Aktivisten, ist die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt akut gefährdet. Ich begrüße es außerordentlich, dass die Richter zudem die Rechte der von den Blockadeaktionen betroffenen Bürgern, Geschäftsleuten und Bankmitarbeitern höher eingeschätzt haben, als das Interesse der Blockierer, die Stadt lahm zu legen.

Appell an friedlichen Verlauf der Demonstrationen

"Die angemeldeten Blockadeaktionen am Donnerstag und Freitag bleiben laut Gerichtsbeschluss verboten. Zudem müssen die Bewohner des Occupy-Camps, wie von der Stadt Frankfurt verfügt, ihre Zelte räumen. Die Demonstrationen am Mittwoch und Samstag sind nur unter Auflagen genehmigt. "Ich rufe alle Demonstrationsteilnehmerinnen und Demonstrationsteilnehmer dazu auf sich an die Auflagen zu halten und appelliere an einen friedlichen Verlauf der Demonstrationen. Distanzieren Sie sich bitte eindeutig von jeder Art der Gewalt", so Innenminister Boris Rhein.

Die Polizei ist während der angekündigten Aktionstage mit einer Vielzahl von Kräften in der Stadt präsent, um die Sicherheit in Frankfurt und insbesondere den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die Polizei alle erforderlichen Maßnahmen trifft, um das Grundrecht der Versammlungsfreiheit bei den erlaubten Veranstaltungen sicher zu stellen. Sie wird aber genauso die Einhaltung der Verbote kontrollieren.

"Es macht keinen Sinn für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Donnerstag oder Freitag zu den verbotenen Blockupy Aktionstagen anzureisen, denn die Polizei überwacht die vom Gericht bestätigten Verbote genau und geht differenziert, aber auch konsequent gegen Verstöße vor. Nach offensiven Ansprachen folgen gegebenenfalls Auflösungsverfügungen, Personalienfeststellungen, Platzverweise und auch Ingewahrsamnahmen", so der Innenminister.



Das Versammlungsrecht gibt zu verbotenen Veranstaltungen einen klaren Orientierungsrahmen, wonach diese aufzulösen sind. Wer öffentlich zur Teilnahme an einer solchen Veranstaltung aufruft oder sie als Veranstalter trotz vollziehbarem Verbot durchführt, macht sich strafbar.


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Datum: 15.05.2012 - 16:00 Uhr
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