Berufungsgericht verweist ATP-Klage zurück nach Wilmington
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und des katarischen Tennisverbandes (QTF) mit der ATP hat das
Berufungsgericht in Philadelphia die Entscheidung aus erster Instanz
aufgehoben. Das Bundesbezirksgericht in Wilmington im US-Bundesstaat
Delaware hatte im Oktober 2009 die Klage der ATP auf Erstattung ihrer
Anwaltskosten abgewiesen, die der Organisation durch den Rechtsstreit
um den Status des Hamburger Rothenbaum-Turniers entstanden waren. Die
ATP hatte sich dabei auf ihre Statuten berufen. Die Entscheidung ist
nun zurück an das erstinstanzliche Gericht verwiesen worden.
"Das Berufungsgericht ist der Meinung, dass sich die erste Instanz
mit ihrer Urteilsbegründung zu stark darauf gestützt hat, dass die
Regelung in den ATP-Statuten gegen das nationale Kartellrecht
verstößt", erläutert DTB-Geschäftsführer Stephan Brune die Nachricht
aus den USA. "Das Berufungsgericht äußert aber große Bedenken, dass
diese Statuten überhaupt rechtmäßig sind. Es hat dem
Bundesbezirksgericht in Wilmington klare Hinweise gegeben, dass die
Regelung gegen das Recht des Staates Delaware verstößt. Aus diesem
Grund sind wir nach wie vor optimistisch, dass letztlich zu unseren
Gunsten entschieden wird."
Nachdem eine Jury am Bundesbezirksgericht in Wilmington der ATP im
Sommer 2008 das Recht zugesprochen hatte, dem Turnier am Hamburger
Rothenbaum den Masters-Status zu entziehen, hatte die Organisation
den DTB und die QTF im Oktober 2008 auf Erstattung ihrer
Anwaltskosten in Höhe von etwa 17 Mio. US-Dollar verklagt. Diese
Klage wurde im Oktober 2009 abgewiesen, wenige Wochen später legte
die ATP gegen das Urteil Berufung ein.
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Datum: 16.05.2012 - 15:04 Uhr
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