Fachanwalt Nittel: "Kommt jetzt auch das Aus für den CS Euroreal?"
Für die Anleger, die die Chance nutzen wollen, ihr eingesetztes Geld im Wege des Schadenersatzes vollständig zurückzubekommen, besteht akuter Handlungsbedarf, wenn sie nicht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen riskieren möchten.

(firmenpresse) - Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht
Fachanwälte raten zu schnellem Handeln
Die Spannung steigt für die Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal: Der Fonds hat seit fast zwei Jahren die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. In den nächsten Tagen entscheidet sich, ob er fortbestehen kann oder abgewickelt werden muss. Wenn eingehenden Rückgabewünsche die vorhandene Liquidität übersteigen, muss das Management den Fonds liquidieren.
Da der Nettoinventarwert (NAV) des CS Euroreal mit 55,77 € fast 50% über dem Wert liegt, der sich an der Börse erzielen lässt (Stand 17.05.2012), schließen Experten auf einen erheblichen Abwertungsbedarf beim Immobilienportfolio des Fonds. Damit dürfte es auch wenig wahrscheinlich sein, dass die Abwicklung des Fonds zu einer vollständige Rückzahlung der investierten Anlegergelder führen wird. Die Hoffnung mancher Anleger, dass sie nach Ablauf der zweijährigen Schließung wieder an ihr Geld kommen, dürfte sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht erfüllt.
Für die Anleger, die die Chance nutzen wollen, ihr eingesetztes Geld im Wege des Schadenersatzes vollständig zurückzubekommen, besteht akuter Handlungsbedarf, wenn sie nicht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen riskieren möchten.
Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen beim CS Euroreal erhalten Sie hier: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/cs-euroreal-schadenersatz-fuer-anleger-wegen-falscher-beratung.html
Mehr Informationen zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei offenen Immobilienfonds erhalten Sie auf unserer Internetseite.
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Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.
Datum: 18.05.2012 - 11:37 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 641322
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Kategorie:
Fonds
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.05.2012
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