Neue OZ: Kommentar zu Hochschulen / Statistik
ID: 641675
Wer kennt nicht das Vorurteil vom faulen Studenten? Die Zahlen des
Statistischen Bundesamtes scheinen es zu belegen. Weit weniger als 50
Prozent der Studierenden schließen ihre Hochschulausbildung innerhalb
der Regelstudienzeit ab. Doch aus zwei Gründen stimmt das alte
Vorurteil nicht mehr.
Erstens: An deutschen Unis herrscht eine Zweiklassengesellschaft.
Neben den neuen Studiengängen sind immer noch Altstudenten in den
Hörsälen zu finden, die unter geringerem Zeitdruck studieren und so
die Erhebung verfälschen. Zweitens: Bei der heranwachsenden
Akademikergeneration handelt es sich um Hochleistungsstudenten, die
mit überfrachteten Lehrplänen durch das Studium gepeitscht werden.
Nicht umsonst steigt seit der Einführung der Bachelor- und
Masterstudiengänge die Zahl der jungen Menschen, die unter
Erschöpfungssymptomen leiden.
Der Druck ist immens, schließlich fordern von der Politik über die
Hochschulen bis zu den späteren Arbeitgebern alle, dass der Student
von heute möglichst schnell möglichst gut ausgebildet sein soll. Das
ist der gesellschaftliche Konsens, bei dem die Studenten kein
Mitspracherecht genießen. Für Widerspruch bleibt keine Zeit, genauso
wenig wie zum Geldverdienen. Wer die Regelstudienzeit überschreitet,
dem entzieht Vater Staat im Zweifelsfall auch noch das BAföG. Und
ohne Geld kein Studium. So sieht es aus, das Studentenleben von
heute.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion
Telefon: +49(0)541/310 207
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.05.2012 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 641675
Anzahl Zeichen: 1719
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Osnabrück
Kategorie:
Wahlen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 147 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue OZ: Kommentar zu Hochschulen / Statistik"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Neue Osnabrücker Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).