Start der Arbeiten zur Demontage der Zellenkühltürme in Neckarwestheim

Start der Arbeiten zur Demontage der Zellenkühltürme in Neckarwestheim

ID: 642457

Start der Arbeiten zur Demontage der Zellenkühltürme in Neckarwestheim



(pressrelations) -
Karlsruhe. Nach Abschluss des baurechtlichen Verfahrens ist jetzt die Demontage der Zellenkühltürme vom Block I im Kernkraftwerk Neckarwestheim möglich. Die Arbeiten werden in Kürze beginnen und voraussichtlich im Herbst abgeschlossen sein. Seit dem Abschalten von Block I im vergangenen Jahr hat sich bis heute optisch kaum etwas verändert. Doch mit der Demontage der Kühltürme erfolgt jetzt der erste sichtbare Schritt. "Durch den Abbau der Zellenkühltürme wird sich der Anblick unseres Kraftwerksgeländes verändern. Wir schaffen hier eine freie Fläche von ungefähr 25 Tausend Quadratmetern. Einen Großteil der zerlegten Bestandteile transportieren wir per Schiff über den Neckar ab, um die Belastung durch zusätzlichen Straßenverkehr für die umliegenden Gemeinden so gering wie möglich zu halten"erklärt Christoph Heil, Technischer Geschäftsführer der EnBW Kernkraft GmbH am Standort Neckarwestheim.

Als Methode kommt beim Abbau die sogenannte "selektive Demontage" zum Einsatz: Mit modernster Technologie wird dabei der Kühlturm überwiegend durch Abgreifen und Zerschneiden zerlegt. Wo möglich, werden die Materialien ? überwiegend Beton, Holz und Stahl ? wieder dem Wertstoffkreislauf zugeführt; die verbleibenden Materialen werden fachgerecht entsorgt.

Die Zellenkühltürme, die beim Betrieb von Block I Bestandteil der konventionellen Kühlwasseranlage waren, befinden sich außerhalb des eigentlichen Kraftwerksgeländes und gehören nicht zum Genehmigungsumfang gemäß Atomgesetz. Bei der Demontage der Zellenkühltürme handelt es sich um einen rein konventionellen Abbau, da diese keine Verbindung zu den nuklearen Kreisläufen haben.

Die EnBW Kernkraft GmbH bereitet aktuell Stilllegung und Abbau der Einserblöcke in Neckarwestheim und Philippsburg vor. Derzeit wird die Planung auf der Basis einer übergeordneten Abbaustrategie weiter konkretisiert. Hierauf aufbauend werden dann im Weiteren Stilllegungs- und Abbaugenehmigungen bei der Aufsichtsbehörde beantragt.




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Datum: 21.05.2012 - 14:00 Uhr
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