Muss man Weisheitszähne ziehen?
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Die Extraktion ist nicht immer der Weisheit letzter Schluss
Die Frage nach der Notwendigkeit einer Extraktion der Weisheitszähne stellt sich bei etwa 80 Prozent der Menschen. Beantworten kann sie allein der Zahnarzt und in vielen Fällen erst nach Anfertigung einer Röntgenaufnahme. Die Antwort hängt nämlich ganz davon ab, wo sich der nachrückende Weisheitszahn befindet und welche Auswirkungen für das übrige Gebiss mit seiner Forderung nach Raum im Mund einhergehen. Die negativen Auswirkungen ungleichmäßig verteilter oder nur teilweise durchgebrochener Weisheitszähne sind zahlreich. Die Krankheitsbilder reichen von Funktionsstörungen, die auf einem falschen Biss beruhen, wie nächtliches Zähneknirschen, über Beschwerden des Kiefergelenks, Entzündungen und Abszesse bis hin zu Schmerzsymptomen, wenn die Wurzeln eines Weisheitszahnes auf einen der Nerven im Kiefer einwirken.
Anders sieht es hingegen aus, wenn die vier Weisheitszähne ohne Probleme in die Zahnreihe passen, jeder Zahn seinen Gegenspieler hat und keine der genannten Krankheitssymptome auftreten. In diesen Fällen können die Weisheitszähne im Kiefer belassen werden.
"Viele Patienten fürchten sich vor der Entfernung der Weisheitszähne und den möglichen Folgen wie Schwellungen im Gesicht. Diese Symptome klingen jedoch meist binnen weniger Tage vollständig ab. Zudem ist durch die modernen Methoden der Betäubung und Sedierung, die den Zahnärztinnen und Zahnärzten zur Verfügung stehen, auch die operative Entfernung der Weisheitszähne ohne große Belastung des Patienten möglich" erläutert Dr. Giesbert Schulz-Freywald, Vizepräsident der Landeszahnärztekammer Hessen.
Patienten können sich bei Fragen unter der Hotline 069-427-275-169 an die Patientenberatungsstelle der Landeszahnärztekammer Hessen wenden.
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Datum: 21.05.2012 - 16:40 Uhr
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