Minister Voigtsberger: Mehr Bequemlichkeit für Fahrgäste ? ÖPNV wird kundenfreundlicher

Minister Voigtsberger: Mehr Bequemlichkeit für Fahrgäste ? ÖPNV wird kundenfreundlicher

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Minister Voigtsberger: Mehr Bequemlichkeit für Fahrgäste ? ÖPNV wird kundenfreundlicher



(pressrelations) - tätsgarantie für Bus und Bahn in NRW wird erweitert: Höhere Taxi-Erstattung bei Verspätungen

Düsseldorf. Für die Fahrgäste im Öffentlichen Personennahverkehr treten ab dem 1. Juli 2012 kundenfreundlichere Regelungen bei Verspätungen in Kraft. Verspäten sich Busse und Bahnen des Nahverkehrs in NRW um mehr als 20 Minuten, erhalten die Kunden wahlweise die Kosten für einen Fernverkehrszug (IC/EC/ICE) oder Taxikosten (in Grenzen) erstattet.

"Mit dieser gemeinsamen Initiative stellen die Verkehrsunternehmen in NRW das Wohl der Kunden in den Vordergrund. Die verbesserte Mobi­litätsgarantie, besonders die höhere Taxi-Erstattung machen es gerade für die Fahrgäste im ländlichen Raum und in den Abendstunden ein­facher, ihr Ziel auch dann zu erreichen, wenn der Bus- und Bahnverkehr gestört ist", sagte Verkehrsminister Harry K. Voigtsberger.

Die Mobilitätsgarantie NRW gilt, wenn an der Abfahrtshaltestelle eine Verspätung von über 20 Minuten vorliegt und der Fahrgast sein Ziel nicht mit einem anderen öffentlichen Verkehrsmittel des nordrhein-westfälischen Nahverkehrs erreichen kann.

Für Taxikosten werden tagsüber maximal 25 Euro pro Person erstattet, in den Abend- und Nachstunden (20 bis 5 Uhr) bis zu 50 Euro. Bei Fahrgemeinschaften kann jede Person Auslagen bis zu dieser Höhe zurück erhalten, sofern jeweils eigene Quittungen über den Teilbetrag vorliegen. Kosten für einen Fernverkehrszug werden unbegrenzt er­stattet. In jedem Fall müssen die Fahrgäste aber zunächst in finanzielle Vorleistung treten. Innerhalb von 14 Tagen ist der Erstattungsantrag beim zuständigen Verkehrsunternehmen (Bahnbetreiber oder örtliche Verkehrsbetriebe) einzureichen.

Das Mobilitätsversprechen der Verkehrsunternehmen im nordrhein-westfälischen Nahverkehr geht dabei über die gesetzlichen Kunden­rechte hinaus. So besteht der Anspruch auch für Fahrgäste, die über eine Mitnahmeregelung unterwegs sind oder für diejenigen, die eine Fahrabsicht haben, aber noch nicht im Besitz eines gültigen Tickets sind, etwa wenn Fahrausweise ausschließlich an Automaten im Zug er­hältlich sind. Außerdem sind die Ausschlussgründe begrenzt: Nur bei Streik, Unwetter, Naturgewalten oder Bombendrohung kommt die Mobi­litätsgarantie NRW nicht zur Anwendung.



Mehr Informationen und den Erstattungsantrag zum Download finden Sie ab 1. Juli 2012 unter http://www.nahverkehr.nrw.de


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Datum: 22.05.2012 - 12:30 Uhr
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