Aktuelle Studie zur Ratingtransparenz im DAX, MDAX und SDAX
Sichere Kreditentscheidungen im Depot A - Wie kann das Rating der führendenRating-Agenturen eigenständigüberprüft werden?

(firmenpresse) - Die Finanzmarkt- und Eurokrise erfordert im laufenden Depot A-Management eine strukturelle Neuausrichtung. Kernassets wie Bundesanleihen werfen derzeit keine ausreichende Rendite ab und sind daher als Gegenanlage für Kundeneinlagen nur begrenzt tauglich.
Weitere Kompensationsmöglichkeiten zum Ausgleich fehlender Zinserträge sind durch engere Limits bei der Fristentransformation eingeschränkt worden. Immobilien-gedeckte und öffentlich-gedeckte Pfandbriefe stehen angesichts der europäischenSchuldenkrise ebenfalls auf dem Prüfstand.
1. Neuregelung des Rating-Systems
Die Europäische Kommission hat bereits vier Hauptvorschläge zur Neuregelung
der Ratingsysteme festgelegt, die nun zeitnah umzusetzen sind:
- Finanzinstitute dürfen sich bei Ihrer Anlagetätigkeit nicht blind auf Ratings stützen
- Transparentere und häufigere Länderratings
- Mehr Vielfalt und strikte Unabhängigkeit der Ratingagenturen
- Umfassendere Haftung der Ratingagenturen für die eingestellten Ratings
In den Mindestanforderungen an das Risikomanagement bei Banken werden vom Bundesaufsichtsamt explizit folgende Forderungen an die Ratingtransparenz gestellt (MaRisk, BTO 1.2, Tz 4): Die Verwendung externer Bonitätseinschätzungen enthebt das Institut nicht von seiner Verpflichtung sich ein Urteil über das Adressenausfallrisiko zu bilden und dabei eigene Erkenntnisse und Informationen in die Kreditentscheidung einfließen zu lassen.
2. Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat bei Depot A-Investitionen
Aktuell werden folgende Eckpunkte hinsichtlich Pflichtverletzungen und persönlicher Haftung von Bankvorständen und Aufsichts-/ Verwaltungsräten intensiv diskutiert:
- Sind die Depot A- Entscheidungen laut geltender Satzung überhaupt
gedeckt und rechtlich zulässig?
- Wurde bei Depot A- Entscheidungen die Sorgfalt eines gewissenhaften
Bankiers bzw. eines gewissenhaften Aufsichts- oder Verwaltungsrats beachtet?
Für die Sorgfaltsanforderungen spielen drei Aspekte eine besondere Rolle:
- Das Handeln erfolgte auf ausreichend informierter Grundlage
- Die Vermeidung von übergroßen Risiken, insbesondere sog. Klumpenrisiken
- Die Einhaltung professioneller Regeln
3. Schaffen von Ratingtransparenz bei Unternehmen im DAX, MDAX und SDAX
Die Schulz & Partner Studie basiert auf der Analyse von Jahresabschlüssen
und vorläufigen Geschäftsberichten zu 25 DAX-Unternehmen, 32 MDAX-Unternehmen
sowie 27 SDAX-Unternehmen.
Die Analyseergebnisse wurden zu drei wesentlichen, ratingrelevanten
Top-Kennzahlen verdichtet:
- Kennzahl Verschuldungsrelation = verzinsliches Fremdkapital/ EBITDA
- Kennzahl Zinsdeckungsgrad = EBIT/ Zinsaufwand
- Kennzahl Fremd- zu Eigenkapital = (verzinsliches Fremdkapital/ Eigenkapital) x 100
Mit den verwendeten Kennzahlen wird vor allem die finanzwirtschaftliche Flexibilität des jeweiligen Unternehmens analysiert. Dabei wird insbesondere die Fähigkeit untersucht, ob fällig werdende Zahlungsverpflichtungen jederzeit bedient werden können.
Zentrale Erkenntnisse sind:
- Beim Zinsdeckungsgrad werden (nur) etwa 26% der Unternehmen mit A
oder besser geratet; über 50% bekommen keinen Investment Grade.
- In Bezug auf die Verschuldungsrelation werden 64% mit A oder besser bewertet
- Nahezu 75% aller Unternehmen befinden sich bei der Relation von Fremd- zu
Eigenkapital im Investment Grade
4. Wesentliche Ergebnisse der Studie im Überblick
Die Schulz & Partner Studie basiert auf der Analyse von Jahresabschlüssen und vorläufigen Geschäftsberichten zu 25 DAX-Unternehmen, 32 MDAX-Unternehmen sowie 27 SDAX-Unternehmen. In der Studie kommt Schulz & Partner zu folgenden wesentlichen Ergebnissen:
- DAX- Unternehmen werden bei allen betrachteten Kennzahlen besser geratet
als Unternehmen des MDAX und SDAX.
- Unternehmen des SDAX weisen im Vergleich dazu das schlechteste Rating auf.
- Insgesamt 50% der analysierten Unternehmen kommen
für eine Depot A- Investition infrage.
- Für das neue Segment Mittelstandsanleihe war in dem ausgewählten Börsensegment
eine sachgerechte Analyse aufgrund (noch) nicht veröffentlichter §18 KWG-konformer
Jahresabschlüsse nicht möglich.
Hinweis: Die Studie kann bei Schulz & Partner, http://www.schulz-beratung.de unter dem Reiter "Presse & Studien" bezogen werden.
Verfasser: Achim Schulz, Dominique Mrzigod
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Datum: 23.05.2012 - 09:20 Uhr
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Finanzwesen
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