Ärztetag: Nur Ärzte sind fachlich qualifizierte Ansprechpartner bei Fragen der Organspende
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hat die geplante sogenannte Entscheidungslösung bei der Organspende
begrüßt. "Aus ärztlicher Sicht soll eine Entscheidung zur Organ- und
Gewebespende - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - freiwillig bleiben",
heißt es in einer Entschließung des Ärzteparlaments. Die geplanten
Neuregelungen stimmten in zahlreichen Punkten mit einem von der
Bundesärztekammer (BÄK) entwickelten Konzept überein, das die BÄK in
den vergangenen Monaten in den politischen
Entscheidungsbildungsprozess eingebracht hat.
Der Ärztetag forderte jedoch den Gesetzgeber auf, Ärzte gesetzlich
als fachlich qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Organspende
vorzusehen. Dies dürfe nicht in das Belieben der Kassen gestellt
werden. Außerdem sei auszuschließen, dass gesetzliche und private
Krankenversicherungen Kenntnis über den Inhalt eine Spendeerklärung
erlangen können. "Eine solche Erklärung muss besonders geschützt
bleiben; sie darf nur im Kontext einer ärztlich geleiteten Klärung
der Voraussetzungen einer Organ- und Gewebespende zugänglich gemacht
werden", so das Ärzteparlament.
Die Delegierten des Ärztetages forderten zudem, dass die
Bundesärztekammer auch weiterhin ihrer Richtlinientätigkeit nach § 16
Transplantationsgesetz uneingeschränkt nachkommen kann. Diesen
Richtlinien würden sehr differenzierte medizinische Sachverhalte
zugrunde liegen, dazu zählten Regelungen zur Hirntodfeststellung oder
zur Wartelistenführung von Patienten zur Organtransplantation. "Woher
ein Regierungsressort die notwendige Sachkompetenz zur Beurteilung
medizinischer Sachfragen nehmen soll, bleibt unklar", so der
Ärztetag.
Der 115. Deutsche Ärztetag tagt vom 22. Bis 25. Mai 2012 in
Nürnberg. Weitere Informationen und Videos zu den Beratungen unter
www.bundesaerztekammer.de.
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Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
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Datum: 23.05.2012 - 16:29 Uhr
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