CS Euroreal: Auflösung!"Sammelklage"oder Musterverfahren möglich und sinnvoll?
Schadensersatz jetzt geltend machen!Anfang dieser Woche mussten die Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal die ernüchternde Nachricht hinnehmen, dass der Fonds aufgelöst und abgewickelt wird. Betroffene Anleger fragen nun, was zu tun ist und welche rechtlichen Möglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen. Oft werden wir nach der Möglichkeit einer sog."Sammelklage"gefragt.
Kanzleilogo(firmenpresse) - Eine solche Sammelklage oder auch Gruppenklage dürfte vielen Anlegern aus den USA bekannt sein. Dort heißt sie class action (Federal Rules of Civil Procedure, Title 28 United States Code Appendix Rule 23). Dem deutschen Rechtssystem sind jedoch "Sammelklagen" in dieser Form fremd. Dies liegt daran, dass nach dem deutschen Rechtssystem jeder Kläger seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beiden darlegen und beweisen muss. Eine Sammelklage im amerikanischen Stil scheidet für die Anleger des CS Euroreal somit aus.
Etwas ähnliches (allerdings mit erheblichen Einschränkungen), ist in Deutschland das sog. Musterverfahren nach dem KapMug. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann im Wesentlichen gerichtlich von einem Oberlandesgericht geklärt werden, ob z.B. ein Verkaufsprospekt fehlerhaft ist. Dieses Musterverfahren entscheidet somit nur über das (Nicht-) Vorliegen von anspruchsbegründenden Voraussetzungen oder Rechtsfragen, nicht aber, ob dem einzelnen Anleger ein Schadensersatzanspruch zusteht. Dies muss dann noch in jedem Einzelprozess, den jeder Anleger selbst noch zusätzlich einlegen muss, geklärt und entschieden werden. Das heißt, die einzelnen Klageverfahren werden nach Rechtskraft des Musterentscheides fortgeführt und die Kläger müssen, wie schon immer, beweisen, dass sie einen Schaden erlitten haben. Hierbei bindet der Musterentscheid die Prozessgerichte, deren Entscheidung von der im Musterverfahren getroffenen Feststellung oder der im Musterverfahren zu klärenden Rechtsfrage abhängt, bezüglich der entschiedenen Musterfrage.
Dies ist wenig praktikabel, langwierig und führt nicht zu einer Entlastung der Justiz und vor allem zu keiner Kosteneinsparung beim einzelnen Anleger. Schon aus diesem Grunde ist dieses Verfahren für die betroffenen Anleger des CS Euroreal nicht zu empfehlen. Darüber hinaus sind die Schäden bei den betroffenen Anlegern im Wesentlichen auf die Falschberatung der Bankberater zurückzuführen und auch darauf zu stützen.
Anleger können sich oftmals erfolgsversprechend darauf berufen, dass der Immobilienfonds fälschlicherweise als bessere Alternative zu Festgeldanlagen dargestellt und als sicher angepriesen wurde. Weiterhin wurde oftmals nicht über die Schließungsmöglichkeit des Fonds aufgeklärt. Diesbezüglich hat das Landgericht Frankfurt in zwei Entscheidungen Anfang des Jahres bereits entschieden, dass auf diese Schließungsmöglichkeit im Einzelfall hinzuweisen ist. Weiterhin wurde oftmals nicht auf hinter dem Rücken der Anleger an die Banken gezahlte Rückvergütungen hinreichend hingewiesen.
Diese individuell zu klärenden Fragen können nicht Gegenstand eines Musterverfahrens sein. Im Ergebnis raten wir Anlegern dazu, jetzt zu handeln und mögliche Ansprüche durch einen versierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Hierbei sollten Anleger jedoch nicht länger abwarten, da jeden Tag mögliche Ansprüche aufgrund der taggenauen Verjährung (§ 37a WpHG a.f.) verjähren und somit nach Verjährungseintritt nicht mehr durchgesetzt werden können.
Wir überprüfen gerne Ihre möglichen Ansprüche und auch eine mögliche Verjährung. Für den Fall, dass Ansprüche bestehen, wird Herr Rechtsanwalt Wöhrle verjährungshemmende Schritte für Sie einleiten und Ihre Ansprüche weiter durchsetzen. Gerne übernehmen wir für Sie kostenlos auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, soweit eine solche besteht. Sie können sich schnell und unkompliziert über unser Kontaktformular auf unserer Homepage mit uns in Verbindung setzen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Nutzen Sie auch unseren Anlegerfragebogen, den Sie bequem am Computer ausfüllen können. Wir antworten Ihnen umgehend.
Rechtsanwälte Wöhrle & Schick
Kreuzstraße 31-33
55543 Bad Kreuznach
Fon: 0671/29 83 26 0
Fax: 0671/29 83 26 26
E-Mail: woehrle@ws-anwaelte.de
www.ws-anwaelte.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
HERZLICH WILLKOMMEN
... bei den RECHTSANWÄLTEN WÖHRLE & SCHICK.
Wir sind eine national und international tätige Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Immobilienrecht, die ihre Mandanten zielorientiert in allen rechtlichen Belangen vertritt.
Wir stellen sowohl privaten und institutionellen Anlegern, wie auch Emittenten und Anlageberatern unsere jahrelange und hervorragende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht zur Verfügung.
Rechtsanwälte Wöhrle & Schick
Jürgen Wöhrle
Kreuzstraße 31-33
55543 Bad Kreuznach
woehrle(at)ws-anwaelte.de
0671/2983260
http://www.ws-anwaelte.de
Datum: 24.05.2012 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 645173
Anzahl Zeichen: 4407
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jürgen Wöhrle
Stadt:
Bad Kreuznach
Telefon: 0671/2983260
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 430 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"CS Euroreal: Auflösung!"Sammelklage"oder Musterverfahren möglich und sinnvoll?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rechtsanwälte Wöhrle&Schick (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Wie von uns bereits berichtet, können betroffene Anleger der offenen Immobilienfonds CS Euroreal und des SEB Immoinvest (Anlagesumme über 12 Mrd. EURO und hundertausende Anleger) aufgrund positiver aktueller Urteile neue Hoffnung schöpfen. Die Landgerichte Frankfurt/Main und Berlin haben vor kurz
CS Euroreal u. SEB Immoinvest - Siegreiche Urteile für Immobilienfondsanleger ergangen. Rechtsanwälte Wöhrle&Schick beraten Sie ...
Am 09.05.2012 und am 21.05.2012 haben die Geschäftsführungen der beiden "Schwergewichte" in der Immobilienfondsbranche mitgeteilt, dass beide Fonds aufgelöst werden müssen und den Anlegern eine langwierige Abwicklungsphase bevorsteht. Die Abwicklungsphase, in der die Kapitalanleger ke
CS Euroreal: Anleger entscheidenüber die Wiedereröffnung oder Auflösung des CS Euroreal ...
Der SEB Immoinvest ist am Anfang der Woche mit dem gleichen Experiment gescheitert und wird jetzt aufgelöst. Die Bedingungen der bedingten Wiedereröffnung können von interessierten Anlegern auf der Homepage des CS Euroreal (https://www.credit-suisse.com/de/real_assets/de/immobilien.jsp) Nach di
Weitere Mitteilungen von Rechtsanwälte Wöhrle&Schick
Wenn die intelligente Uhr geschlagen wird Fraunhofer und die Smartwatch ...
(ddp direct) (Rostock/Darmstadt/Graz) Smartwatches bieten viel mehr als nur die Uhrzeit. Drahtlos mit einem Smartphone verbunden, zeigen sie E-Mails oder Kurzmitteilungen an. Der Träger sieht wer gerade anruft, noch ehe er in die Tasche nach dem Handy greift. Smartwatches können sich mit anderen G
Kapitalanleger im Immobilienrausch: Makler können Nachfrage kaum bedienen ...
Jeder zweite Makler verzeichnet deutlich gestiegene Nachfrage von Kapitalanlegern / Engpässe beim Immobilienangebot / Studie Marktmonitor Immobilien 2012 von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale, und Prof. Dr. Kippes von der Hochschule Nürtingen-Geislingen: Finanzkrise und nied
Bernd Walleczek rät zum Edelmetallsparplan der Sutor Bank ...
Frankfurt, 24. Mai 2012. Bernd Walleczek ist als langjähriger Finanzexperte und Geschäftsführer der Multi-Invest GmbH, die neue Investmentideen entwickelt und im Vertrieb umsetzt, in der Lage, frühzeitig und zuverlässig Trends zu identifizieren und einzuschätzen. Insbesondere Edelmetalle sieht
Prozessoptimierung: Mittelstand optimiert seine IT ...
Der Finanzkrise begegnen mittelständische Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern besonders häufig durch Prozessoptimierung. 89 Prozent wollen so ihre Kosten senken, um Unsicherheiten aufgrund von Kapitalmarktschwankungen einzudämmen. Die Mehrheit der kleineren Unternehmen setzt bei der IT an. Di




