Projekt Evaluation der Weiterbildung soll fortgeführt werden
ID: 645328
Weiterbildungsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung
sollen auch in Zukunft durch die Ärztekammern abgefragt werden. Der
115. Deutsche Ärztetag in Nürnberg hat die Bundesärztekammer
aufgefordert, das seit 2009 laufende Projekt "Evaluation der
Weiterbildung" "in verbesserter Form" fortzusetzen. Für den Umgang
mit den Studienergebnissen hat der Ärztetag klare Vorgaben erstellt.
So sollen die Ärztekammern mit Weiterbildungsstätten, bei denen durch
die Befragung Probleme identifiziert wurden, in einen strukturierten
Dialog treten. "Patenschaften für Weiterbildungsstätten, Tutorien,
Beratungen der Ergebnisse in Fachgruppen, Schulungen und Visitationen
durch die Ärztekammern sind dabei sinnvolle Instrumente", heißt es in
dem Beschluss des Ärztetages. Der Ärztetag hat die Bundesärztekammer
und die Landesärztekammern aufgefordert, verbindliche Verfahren für
den Umgang mit auffällig gewordenen Weiterbildungsstätten zu
entwickeln.
Die Delegierten sprachen sich zudem dafür aus, eine
bundeseinheitliche Meldepflicht der sich in Weiterbildung
befindlichen Assistenzärzten einzuführen. Dadurch soll bei künftigen
Befragungen der direkte Kontakt zu den Ärztinnen und Ärzten in
Weiterbildung erleichtert werden.
Bei der zweiten Befragungsrunde des gemeinsamen Projekts von
Bundesärztekammer und Landesärztekammern haben rund 30.000 Ärztinnen
und Ärzte im Rahmen einer Online-Umfrage Auskunft über die Situation
der Weiterbildung in Deutschland gegeben. Die Ergebnisse der
Befragung, die von Juni bis September 2011 in allen 17
Landesärztekammern stattfand, haben sich im Vergleich zur ersten
Befragung 2009 im Mittel in allen Fragenkomplexen verbessert. So fiel
die Globalbeurteilung bundesweit mit der Note 2,44 gut aus. In
einigen besonders aktiven Ärztekammern ist diese Verbesserung sogar
hoch signifikant.
Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel: 030-4004 56 704
Fax: 030-4004 56 707
http://www.bundesaerztekammer.de
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Datum: 24.05.2012 - 11:40 Uhr
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