Falsche Telekom-Rechnung: So geht der Verbraucher richtig vor

Falsche Telekom-Rechnung: So geht der Verbraucher richtig vor

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Eine technische Prüfung ist kostenfrei




(PresseBox) - Beim Blick in die Telefonrechnung der Deutschen Telekom stockt plötzlich der Atem und der Mund bleibt offen stehen. Zu solchen oder ähnlichen Szenen kommt es immer wieder beim Betrachten der aktuellen Telekom-Rechnung. "In der Telefonrechnung der Telekom tauchen unerklärliche Posten auf, mit denen der Verbraucher in der dargestellten Höhe oder grundsätzlich nicht gerechnet hat", sagt Bettina Seute vom Onlinemagazin www.teltarif.de. Eine mögliche Erklärung kann sein, dass die Telekom neben ihren eigenen Verbindungen und Grundgebühren auch für verschiedene Call-by-Call- und Mehrwertdienste-Anbieter die Rechnungsstellung und den Ersteinzug der Rechnungsbeträge vornimmt.
Nun gilt es den Anbieter zu ermitteln, dessen korrekte Abrechnung angezweifelt wird. Dies kann z. B. ein aus Verbrauchersicht höherer Minutenpreis als vermutet sein oder eine nicht in Anspruch genommene Leistung. An den betroffenen Anbieter müssen im nächsten Schritt die Einwände möglichst genau schriftlich übermittelt werden. "Die unstrittigen Beträge der Telefonrechnung sollte der Verbraucher umgehend bezahlen und anschließend der Telekom die Information zukommen lassen, welche Rechnungsposten er bewusst nicht beglichen hat", rät Seute. Ohne diese Hinweise würde die Telekom alle Forderungen prozentual kürzen und es könnte zu ungewollten Mahnungen anderer Anbieter kommen, die ihr Geld nicht erhalten haben.
Als nächstes ist der Anbieter am Zug. Er muss nachweisen, dass keine technischen Fehler vorliegen. "Der Verbraucher hat zum einen das Recht auf einen Einzelentgeltnachweis, in dem alle Verbindungsdaten aufgeschlüsselt sind. Er kann aber auch eine konkrete technische Prüfung mit der Aushändigung eines Prüfprotokolls verlangen", sagt Seute. Diese Prüfung ist für den Kunden kostenfrei. Führen alle genannten Bemühungen nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis, kann sich der Kunde entweder an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur oder einen Anwalt wenden. Beide Wege verursachen aber zusätzliche Kosten.


Weitere Tipps für das Vorgehen bei einer falschen Telekom- Rechnung lesen Sie unter www.teltarif.de/falsche-rechnung .

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Datum: 24.05.2012 - 14:59 Uhr
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