TÜV Rheinland: Bauabnahme wird häufig unterschätzt / Mängel festhalten, Fristen zur Beseitigung setzen / Sachkundige Unterstützung durch Experten sinnvoll
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abwarten, endlich einzuziehen. Verständlich, denn nach Monaten harter
und nervenaufreibender Arbeit möchte man schnellstmöglich das
Eigenheim genießen. Doch zuvor steht die Bauabnahme an: "Bei der
Bauabnahme können viele Fehler gemacht werden. Ihre Bedeutung wird
häufig unterschätzt", so Carsten Rohlfs, Bausachverständiger von TÜV
Rheinland. Allgemein erfüllt die Bauabnahme den Zweck, die
ausgeführten Leistungen des Bauträgers zu begutachten und im
Abnahmeprotokoll festzuhalten, ob nachgebessert werden muss. Ein
wichtiger Schritt, denn mit dem Einzug ins neue Heim akzeptiert der
Eigentümer stillschweigend die Leistung des Bauträgers. Prinzipiell
können Mängel zwar auch später noch behoben werden. Aber: "Der
Bauherr muss beweisen können, dass Mängel eindeutig auf den Bauträger
zurückzuführen sind. Dieser Beweis ist im Nachhinein für den Laien
schwer zu erbringen", erklärt Carsten Rohlfs.
Mängel also am besten spätestens während der Bauabnahme benennen,
denn mit seiner Unterschrift auf dem Protokoll bestätigt der
Bauträger, dass er seiner Pflicht zur Ausbesserung nachkommt. Carsten
Rohlfs von TÜV Rheinland empfiehlt: "Für die Abnahme genügend Zeit
einplanen, Mängel so detailliert wie möglich beschreiben und Fristen
für deren Beseitigung setzen." Ein weiterer Tipp: Fotos von den
Mängeln machen und dem Protokoll beifügen. Kommt es zu einem
Rechtsstreit, dienen Fotos als stichhaltiger Beweis vor Gericht.
"Die letzte Zahlung sollte man erst vornehmen, wenn tatsächlich
alle Mängel beseitigt sind", ergänzt Carsten Rohlfs und rät dazu, die
Zahlung über ein so genanntes Notaranderkonto abzuwickeln, ein
treuhänderisch im Namen eines Notars oder Rechtsanwalts geführtes
Konto. Unterstützung bei der richtigen Bauabnahme bieten Experten wie
die Sachverständigen von TÜV Rheinland. Sie prüfen und beurteilen
fertige Häuser mit Hilfe von Messgeräten z. B. zur Überprüfung der
Winddichte des Gebäudes (Blower-Door-Test) oder etwa mit der
Thermokamera zur Lokalisierung von Fehlstellen in der Wärmedämmung.
Die Strömungsgeschwindigkeit von durch Steckdosen pfeifendem Wind
kann mit einem Anemometer nachgewiesen werden. Damit nichts vergessen
wird, werden umfassende Checklisten zur Begutachtung von Fenstern,
Türen und Fassaden sowie für die Überprüfung der Raummaße bis hin zur
Überprüfung von Tapeten und Fußleisten genutzt.
"Doch auch die beste Bauabnahme kann nicht alle Fehler
ausgleichen. Deshalb sollte man in allen Bauphasen sorgfältig
arbeiten", appelliert TÜV Rheinland-Experte Carsten Rohlfs an
Bauherren und -träger. Es empfiehlt eine baubegleitende
Qualitätsüberwachung durch einen Sachverständigen.
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Datum: 25.05.2012 - 10:00 Uhr
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