Berufung gegen DFB-Sportgerichts-Urteil abgelehnt
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Bundesgericht bestätigt
Die Berufung, die Relegationsspielgegner Hertha BSC Berlin am
Montag dieser Woche gegen das DFB-Sportgerichtsurteil hinsichtlich
der Wertung des Rückspiels eingelegt hatte, wurde am Freitagabend vom
Bundesgericht des DFB unter Vorsitz von Richter Goetz Eilers
abgewiesen. Damit ist Fortunas Aufstieg auch in 2. Instanz bestätigt
worden.
Bei der zehnstündigen Sitzung wurden abermals etliche Personen,
wie das Schiedsrichtergespann um Wolfgang Stark, Spieler der Hertha,
als auch DFB- und DFL-Verantwortliche, in den Zeugenstand gebeten.
Nach einer Beratungspause verkündete Richter Goetz Eilers das Urteil,
nach dem auch diese Instanz keine Irregularität im Ablauf des Spiels
feststellen konnte. Eilers: "Die Beurteilung des Bundesgerichtes
erfolgte nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB über mögliche
Einsprüche. Ein Regelverstoß des Schiedsrichters wurde nicht
behauptet und lag auch nicht vor. Der im Vordergrund stehende
Einspruchsgrund der Schwächung der Berliner Mannschaft durch die
Vorfälle gegen Ende des Spiels ließ sich durch die Beweisaufnahme
nicht bestätigen." Weiter sagte Richter Goetz Eilers, dass die
Forderung nach einer Rechtsordnung nicht gleichzusetzen sei mit der
Spielwertung. Die vorgetragenen Gründe für eine Schwächung haben
nicht ausgereicht. Es habe ein Ausnahmezustand geherrscht und das
Gericht habe dabei die Ängste der Spieler sehr wohl ernst genommen.
Doch habe das Gericht auch festgestellt, dass es kein einheitliches
Bild der Angst gegeben habe. Die Durchführung der Nachspielzeit sei
insofern ordnungsgemäß erfolgt. "Auch ein sonstiger Einspruchsgrund
lag nicht vor."
Peter Frymuth, Vorstandsvorsitzender von Fortuna Düsseldorf: "Wir
freuen uns und sind erleichtert, dass auch in zweiter Instanz die
ordnungsgemäße Austragung des Rückspiels bestätigt wurde. Mit diesem
Spielergebnis sind wir dann Aufsteiger in die 1. Bundesliga."
Paul Jäger, der gemeinsam mit Fortuna-Anwalt Horst Kletke in
Frankfurt bei der Urteilsverkündung zugegen war, sagte: "Ich bin sehr
glücklich, dass das Bundesgericht der Entscheidung des Sportgerichts
gefolgt ist. Von heute an fühle ich mich als Erstligist." Weiterhin
hob Jäger hervor, "dass man spüren konnte, dass die
Sportgerichtsbarkeit des DFB um größte Objektivität und damit
Fairness bemüht war."
Hertha BSC Berlin steht nun die Möglichkeit offen, das Ständige
Schiedsgericht des DFB anzurufen.
Die Mannschaft von Fortuna Düsseldorf wird am Samstag um 10.00 Uhr
zusammentreffen.
Pressekontakt:
Tom Koster
Pressesprecher
Fortuna Düsseldorf
Arena-Straße 1
40474 Düsseldorf
Tel. +49 211 23 80 137
Fax. +49 211 23 80 120
E-Mail t.koster@fortuna-duesseldorf.de
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Datum: 25.05.2012 - 23:33 Uhr
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