Zukunftsperspektiven der Inkontinenz-Versorgung: Gilt noch das Sachleistungsprinzip?
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In den letzten Jahren ist die Vertragslandschaft für die
Versorgung von Patienten mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten
innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Bewegung geraten.
Seit Inkrafttreten des Wettbewerbsstärkungsgesetzes am 01. April 2007
werden die Vor- und Nachteile von Ausschreibungen und
Beitrittsverträgen sowie die Höhe der Monatspauschalen kontrovers
diskutiert. Mit welchem Vertragsgestaltungsmodell können die GKVen
eine adäquate Versorgung inkontinenter Menschen heute und in Zukunft
sicherstellen? Dies war zentrale Frage beim Expertenmeeting zur
Inkontinenz-Versorgung, zu dem die PAUL HARTMANN AG Vertreter der
Kassen, des Bundesministeriums für Gesundheit, des
Gesundheitsausschusses und Leistungserbringer nach Berlin eingeladen
hatte. Ihr Fazit: Es darf zu keiner schleichenden Aushöhlung des
Sachleistungsprinzips durch unzureichende Monatspauschalen kommen.
Eine sachgerechte Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten
muss auch ohne Aufzahlung des Patienten möglich sein.
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Datum: 01.06.2012 - 15:52 Uhr
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Gesundheitswesen - Medizin
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