Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Tymoschenko ist in der Ukraine gut aufgehoben
ID: 651277
Laut einer Feststellung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte erhält die inhaftierte ehemalige Premierministerin
Julija Tymoschenko "eine angemessene medizinische Versorgung in einer
geeigneten Institution". Die ukrainische Regierung sieht sich durch
diese Beurteilung in ihrer Rolle bestätigt, und das den "nahezu
hysterischen Anschuldigungen" zum Trotz.
Im März diesen Jahres erliess das Gericht eine einstweilige
Anordnung und forderte die ukrainische Regierung dazu auf, eine
angemessene medizinische Versorgung für die Gefangene zu
gewährleisten und mehrere -Fragen zur Gesundheit und Inhaftierung der
ehemaligen Premierministerin zu beantworten.
Da die ukrainische Regierung mit dem Gerichtshof
zusammenarbeitete, wurde die Anordnung nun aufgehoben - eine
Bestätigung für die ukrainische Regierung und die Gefängnisbehörden
in Charkiw, wo Tymoschenko inhaftiert ist.
Ein Sprecher des ukrainischen Aussenministeriums sagte: "Wenn Sie
das heutige Urteil lesen, werden Sie feststellen, dass es
einfühlsamer nicht hätte sein können."
"Der Gerichtshof nimmt die Beschwerden Tymoschenkos zur Kenntnis,
keine ausreichende medizinische Versorgung für ihre zahlreichen
Gesundheitsprobleme erhalten zu haben. Er bestätigte jedoch zugleich,
dass die von Tymoschenko angeforderten unabhängigen deutschen Ärzte
sie zwischen dem 13. und 15. April in einem Krankenhaus ausserhalb
des Gefängnisses untersucht hatten", so der Regierungssprecher.
Das Gerichtsurteil befasst sich ausserdem mit dem zwanzigtägigen
Hungerstreik der Inhaftierten und den Blutergüssen, die sie sich
während einer handgreiflichen Auseinandersetzung beim Transport vom
Gefängnis in das ausserhalb gelegene Krankenhaus, dem Central
Clinical Hospital of the State Railway in Charkiw, zugezogen hatte.
"Der Europäische Gerichtshof hat sich mit all diesen sensiblen
Themen beschäftigt und dennoch zu Gunsten der ukrainischen Regierung
entschieden", so der Sprecher.
"Wir hoffen, dass durch das Urteil des Europäischen Gerichtshof
die nahezu hysterischen Anschuldigungen in Bezug auf Julija
Tymoschenko ein Ende nehmen, die von den Medien bereits als Tatsachen
verbreitet wurden", schloss der Sprecher.
Im Oktober letzten Jahres war Tymoschenko für die Überschreitung
von Amtsbefugnissen in ihrer Rolle als Premierministerin und dem
infolgedessen abgeschlossenen Gasvertrag mit Russland zu sieben
Jahren Haft verurteilt worden. Aufgrund dieses Vertrags entstehen der
Ukraine nach wie vor zu hohe Kosten für ihren Energiebedarf.
Im Dezember letzten Jahres kontaktierte der Europäische
Gerichtshof die ukrainische Regierung wegen der von Tymoschenko
vorgebrachten Beschwerden. In den sieben Monaten seither hatte die
Regierung die Untersuchungen hinsichtlich der medizinischen
Versorgung und der Gesundheit von Tymoschenko vollständig
unterstützt.
Der Gerichtshof wird sich weiterhin mit der Angelegenheit
befassen, und die beteiligten Parteien haben nun Gelegenheit,
schriftlich auf das heutige Urteil zu reagieren.
Pressekontakt:
Oleg Voloshyn (oavoloshyn@gmail.com; +380503165099)
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Datum: 01.06.2012 - 21:16 Uhr
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