SIGNAL IDUNA: Rückrufaktionen besser nicht ignorieren

SIGNAL IDUNA: Rückrufaktionen besser nicht ignorieren

ID: 652275
(firmenpresse) - SIGNAL IDUNA Gruppe / Schlagwort(e): Produkte/Innovationen/
SIGNAL IDUNA: Rückrufaktionen besser nicht ignorieren

DGAP-Media / 04.06.2012 / 16:22

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Streikt beispielsweise der neu gekaufte Fön, kann ihn der Verbraucher
innerhalb der Garantiezeit umtauschen oder zurückgeben. Gefährdet ein
fehlerhaftes Produkt gar seinen Benutzer oder Konsumenten, ist der
Hersteller sogar zu eineröffentlichen Rückrufaktion verpflichtet.

In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Rückrufaktionen stark
erhöht. Die Gründe liegen allerdings weniger in schlechteren Produkten,
sondern vor allem in verschärften Verbraucherschutzregeln und strengere
Vorschriften zur Produktsicherheit. Zum 1. Dezember 2011 trat zudem das
neue Produktsicherheitsgesetz in Kraft, das künftig noch mehr Stichproben
und Kontrollen seitens der Behörden vorsieht.

Betroffen sind alle Bereiche: von der fehlerhaften Bremsanlage oder Lenkung
in Autos, explosionsgefährdeten Akkus in Notebooks und Handys,
gesundheitsschädlichen Chemikalien in Kleidung oder Kinderspielzeug bis zu
bakterienbelastetem Käse oder Glas in Obstkonserven. Hat sich ein
Unternehmen zu einem Rückruf entschlossen, so erfolgt dieser zumeistüber
die Massenmedien, also vor allem Tageszeitungen, Fernsehen und Radio.
Betroffene Autobesitzer erhalten außerdem zumeist Post vom
Kraftfahrtbundesamt, das dafür das Zentrale Fahrzeugregister nutzt. Darüber
hinaus gibt es mittlerweile verschiedene Internetportale, auf denen
laufende Rückrufaktionen publiziert werden, so die SIGNBAL IDUNA.

Häufig werden die Hersteller Kosten für Kontrolle, Reparatur oder Umtausch
eines zurückgerufenen Produktsübernehmen. Einen Anspruch hat der Kunde
allerdings außerhalb der Garantiezeit nicht. Haften muss der Hersteller
jedoch unter Umständen für Schäden und Folgeschäden, wie beispielsweise den


durch die fehlerhaften Bauteile verursachten Autounfall, der auf dem Weg in
die Werkstatt passiert.

Die SIGNAL IDUNA empfiehlt, Rückrufen in jedem Fall Folge zu leisten, auch
wenn Verbraucher dazu nicht verpflichtet sind. Wer etwa mit seinem Fahrzeug
trotz Rückrufs keine Werkstatt aufgesucht hat, gefährdet bei einem Unfall
unter Umständen seinen Versicherungsschutz aufgrund grober Fahrlässigkeit.




Kontakt:
Edzard Bennmann
Leiter Unternehmenskommunikation
Fon: 0231-135-3539
Mail: edzard.bennmann@signal-iduna.de


Ende der Pressemitteilung

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172771 04.06.2012
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