AG Potsdam: Umlage von Baumfällkosten auf Mieter unzulässig
ID: 652417
Baumfällkosten sind im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung nicht umlagefähig und müssen daher von Mietern nicht bezahlt werden.
Der Kläger könne die Kosten für das Fällen von Bäumen nicht auf Mieter umlegen. Ein solcher Anspruch könne weder aus § 1 I 1, II Nr. 2 noch aus § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung geltend gemacht werden.
Beim Fällen von Bäumen handele es sich in durchschnittlichen Mietergärten nicht um „laufend entstehende“ Kosten im Sinnen von § 1 I 1 BetrKV. Die „laufende Entstehung“ setze zwar nicht voraus, dass die Kosten jährlich entstünden. Es genüge auch ein mehrjähriger Turnus. Erforderlich sei jedoch, dass sie relativ regelmäßig anfallen. Das sei bei Baumfällkosten gerade nicht der Fall. Das Merkmal der „laufenden Entstehung“ stelle sicher, dass nur solche Kosten auf den Mieter umgelegt werden, die für ihn überschaubar und erwartbar seien. Die Vorschrift diene dem Mieterschutz und verhindere, dass Mieter mit außerordentlich hohen Kosten belastet werden, die ihnen im Lauf ihrer möglicherweise nur kurzen Mietzeit nicht zu Gute kommen könnten.
Auch aus § 2 Nr. 10 BetrKV ergebe sich nichts anderes. Hiernach könnten entgegen § 1 II Nr. 2 BetrKV ausnahmsweise auch regelmäßig anfallende Instandsetzungsmaßnahmen umlegbare Betriebskosten darstellen. Die Vorschrift sei aber eng auszulegen. Das bloße Fällen von Bäumen werde damit jedenfalls nicht vom Tatbestandsmerkmal „Erneuerung von Gehölzen“ erfasst. Das Tatbestandsmerkmal „Erneuerung“ stelle klar, dass nur solche Kosten auf die Mieter umlegbar seien, die dem Erhalt der bestehenden oder der Wiederherstellung der vorherigen Bepflanzung dienen. Das ersatzlose Fällen von Bäumen stelle daher eine Umgestaltung des Gartens und damit eine Maßnahme dar, die von § 2 Nr. 10 BetrKV nicht mehr erfasst sei.
AG Potsdam, Urteil vom 27.12.2011 - 23 C 349/11
Rechtsanwalt gesucht? Auf www.lawmarket.de kostenlos und unverbindlich Angebote einholen und Preise vergleichen. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
LAWMARKET.de ist ein neuer, speziell auf die Marketingbedürfnisse von Rechtsanwälten und Steuerberatern zugeschnittener Marktplatz. Rechtsanwälte und Steuerberater können ihre Dienstleistungen unter www.lawmarket.de potentiellen Mandanten anbieten. Dabei können Verträge direkt über LAWMARKET.de geschlossen werden. Die Kosten sind für die Anbieter - verglichen mit anderen Werbeformen - äußerst gering, für Rechtssuchende ist das Angebot sogar kostenlos.
Datum: 04.06.2012 - 20:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 652417
Anzahl Zeichen: 2316
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Erich Gensmantel
Stadt:
73460 Hüttlingen
Telefon: +49 07361 / 8292507
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 645 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"AG Potsdam: Umlage von Baumfällkosten auf Mieter unzulässig "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
LAWMARKET UG haftungsbeschränkt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Nachdem die Fälle von "Tankbetrug" oder "Spritdiebstahl" zuzunehmen scheinen, stellen wir heute eine schon etwas ältere (04.05.2011), aber nach wie vor lesenswerte Entscheidung des BGH zu diesem Thema vor. Der Beklagte tankte 2008 an der von der Klägerin betriebenen Tankst
BGH: Kündigungsschutz von Studentenzimmern ...
Der Bundesgerichtshof hatte in einer unlängst ergangenen Entscheidung zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Gebäude als Studentenwohnheim zu qualifizieren ist und damit der soziale Kündigungsschutz des § 573 BGB nicht eingreift. Der beklagte Mieter mietete im Februar 2004 vom Klä
BGH: Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung rechtswidrig bei fehlerhafter Betriebskostenabrechnung ...
Der Bundesgerichtshof hatte in zwei vor kurzem ergangenen Urteilen darüber zu entscheiden, ob ein Vermieter zur Erhöhung von Betriebskostenvorauszahlungen auch dann berechtigt ist, wenn die zugrunde gelegte Abrechnung inhaltliche Fehler aufweist. Der Kläger verlangte in den beiden Verfahren als V
Weitere Mitteilungen von LAWMARKET UG haftungsbeschränkt
Debi Select - LG München I gewährt Anleger Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung seiner Ansprüche gegen Anlageberater ...
München, Berlin, 01.06.2012 Wie bereits berichtet, hat die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits mehrere Klagen gegen diverse Anlageberater und Anlageberatungsgesellschaften eingereicht, die Beteiligungen an den Debi Select Fonds vermittelt haben. Anleger berichten mehrfach, dass Ihnen die Bet
?Gratis-Rechtsberatung? auf Xing.de ...
Kostenlose Rechtsberatung ist der Megatrend in der Anwaltsbranche. Laut Anwaltsblatt 1/2012, Seite 46 sind nach der Studie "Berufsrechtsbarometer 2011" des Soldan Instituts für Anwaltsmanagement zwei Drittel der Anwälte unentgeltlich tätig, und zwar durchschnittlich neun mal pro Jahr
Neues Intensivseminar rund um die Altersvorsorge in Wiesbaden: ...
Antworten auf diese Fragen geben die neutralen Referenten der Deutschen Rentenversicherung Hessen in dem erstmalig angebotenen Kom-paktseminar zum Thema Altersvorsorge. Dieses Seminar ist speziell an den konkreten Wünschen der Kunden ausgerichtet. In kurzer Zeit erfahren sie das Wichtigste zur Plan
Kompakte Infos zum Thema „Leben & Arbeiten im Ausland“ ...
In dieser Ausgabe erfahren Leser beispielsweise Aktuelles über die Riester-Rente im Ausland und ein Urteil zum Thema Vorkasse bei Reisebuchungen sowie wichtige Hinweise in Sachen Dienstwagen in den Niederlanden. Des Weiteren hat die Bundesregierung entschieden, Kurzzeitentsendungen etwas einfac




