Mediatex GmbH stellt Schönbohm Ultimatum

Mediatex GmbH stellt Schönbohm Ultimatum

ID: 65349

Brandenburger Verfassungsschutz unter Druck

Für die Abgabe der folgenden rechtsverbindlichen Erklärungen wurde dem Brandenburgischen Innenministerium Frist bis zum 21. November 2008 (Posteingang, per Telefax vorab) gesetzt.

1. Das Land Brandenburg verpflichtet sich, die Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes für das Berichtsjahr 2007 zu unterlassen wenn nicht zuvor die Passagen über die Firma „Mediatex GmbH“ und die Marke „Thor Steinar“ gestrichen oder unleserlich gemacht werden.



Thor Steinar die Erfolgsmarke der Mediatex GmbHThor Steinar die Erfolgsmarke der Mediatex GmbH

(firmenpresse) - Für die Abgabe der folgenden rechtsverbindlichen Erklärungen wurde dem Brandenburgischen Innenministerium Frist bis zum 21. November 2008 (Posteingang, per Telefax vorab) gesetzt.

1. Das Land Brandenburg verpflichtet sich, die Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes für das Berichtsjahr 2007 zu unterlassen wenn nicht zuvor die Passagen über die Firma „Mediatex GmbH“ und die Marke „Thor Steinar“ gestrichen oder unleserlich gemacht werden.

2. Das Land Brandenburg verpflichtet sich, die Firma „Mediatex GmbH“ und die Marke „Thor Steinar“ bei unveränderter Sachlage in künftigen Verfassungsschutzberichten nicht mehr zu erwähnen, wenn nicht zumindest ausdrücklich klargestellt wird, daß dem Unternehmen „Mediatex GmbH“ wegen des Vertriebes der Marke „Thor Steinar“ selbst keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen unterstellt werden.
Nach ergebnislosem Verstreichen dieser Frist sehen wir uns gezwungen zur Abwehr nicht gerechtfertigter Grundrechtsverletzungen Klage am zuständigen Gericht einzureichen.

Insbesondere folgende, in der Presse immer wieder zitierte, Passagen des Verfassungsschutzbericht 2007 werden von der Firma Mediatex GmbH beanstandet:

„Das Tragen von „Thor Steinar“ dient als identitätsstiftendes Erkennungszeichen unter Rechtsextremisten.“
„Das Sortiment der Firma Mediatex kann als Bedienung völkischer Symbolik in Farbgebung und Schrifttyp – etwa durch das Verwenden von Tarnfarben und -mustern oder gedruckten Schriftzügen in Runenschrift – verstanden werden.“

In der Vergangenheit hat die Mediatex GmbH mehrere Abmahnungen, Unterlassungserklärungen, Richtigstellungen und Gegendarstellungen in der Presse, diesbezüglich durchgesetzt.
Nun soll auch das Innenministerium Konsequenzen ziehen.


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Datum: 20.11.2008 - 11:33 Uhr
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