Urteil des Staatsgerichtshofs zur Kinderbetreuung

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ID: 654206

Urteil des Staatsgerichtshofs zur Kinderbetreuung



(pressrelations) -
GRÜNE: Finanzierungsfrage offen - Land muss sich mit den Kommunen an einen Tisch setzen

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs zu Kosten der Kinderbetreuung noch viele offene Fragen. Zwar sei die bisherige Mindestverordnung als rechtlich korrekt bewertet, aber gleichzeitig angedeutet, dass die Finanzierung noch geklärt werden müsse. In den Leitsätzen zum Urteil des Staatsgerichtshofs heißt es "Der gebotene Ausgleich hat zeitnah zu erfolgen. Die Ausgleichsreglung braucht jedoch nicht bereits in der Aufgabenüberragungsnorm (hier Mindestverordnung) getroffen zu werden."

"Wir fordern die Landesregierung auf, sich umgehend mit den Kommunen an einen Tisch zu setzen. Die Landesregierung soll Geld weniger in Anwaltskosten und mehr in Kinderbetreuung investieren. Wir alle haben ein Interesse daran, dass es genügend Betreuungsplätze gibt. Die Kinderbetreuung ist faktisch unterfinanziert, damit wird der Ausbau der Kinderbetreuung gebremst. Die Kommunen brauchen weiteres Geld, damit mehr Betreuungsplätze entstehen können. Es wäre im Interesse aller Eltern, wenn das Land und die Kommunen mehr mit anstatt übereinander reden und eine rasche Lösung der Finanzierung finden würden. Darauf muss jetzt der Schwerpunkt der Bemühungen liegen", fordert der familienpolitische Sprecher der GRÜNEN, Marcus Bocklet.


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Datum: 06.06.2012 - 15:45 Uhr
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