Entgeltungleichheit: Gesetzentwurf geht an den Ursachen vorbei
ID: 654354
Entgeltungleichheit: Gesetzentwurf geht an den Ursachen vorbei
Die Fraktion der SPD hat kürzlich einen Gesetzentwurf für ein Entgeltgleichheitsgesetz in den Bundestag eingebracht. Sie will damit Arbeitgeber verpflichten, darüber Bericht zu erstatten, wie es in ihrem Betrieb um die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern bestellt ist. Doch der Ansatz geht an den Ursachen vorbei.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten in regelmäßigen Abständen einen Entgeltbericht vorlegen müssen, der nach dem Geschlecht differenzierte Angaben ausweist. Unabhängige Sachverständige oder die Antidiskriminierungsstelle des Bundes überprüfen diese Berichte dann. Die Antidiskriminierungsstelle hat danach auch die Möglichkeit, Geldbußen zu verhängen, wenn z.B. Unternehmen binnen bestimmter Fristen nichts gegen eine zuvor festgestellte Entgeltungleichheit getan haben.
Der Entwurf vernachlässigt jedoch, dass das Phänomen der Entgeltungleichheit zum einen auf einer Vielzahl von Ursachen beruht: Knapp zwei Drittel des durchschnittlichen Entgeltunterschieds lassen sich allein etwa durch Unterschiede in der Ausbildung, Berufserfahrung, im Dienstalter, durch die Tätigkeit und weitere Faktoren erklären, wie das Statistische Bundesamt gezeigt hat.
Zum anderen wird durch die Berichtspflichten ein bürokratischer Aufwand für Unternehmen geschaffen, ohne dass mit diesem Verfahren zuverlässig eine Ungleichbehandlung nachgewiesen werden könnte. Denn Löhne zeigen auch Knappheiten: Gerade in Zeiten bestehender Fachkräfteengpässe kann es in individuellen Gehaltsverhandlungen und in bestimmten Berufen oder für bestimmte Qualifikationen notwendig sein, abweichende Löhne zu bezahlen.
Außerdem dürften Unternehmen grundsätzlich ein Eigeninteresse an funktionsgerechten und geschlechtsneutralen Entgeltstrukturen haben. Mit Logib-D (Lohngleichheit im Betrieb ? Deutschland, www.logib-d.de) steht ihnen bereits heute und auf freiwilliger Basis ein Analyseinstrument zur Verfügung, mit dem sie den Ursachen von möglichen Entlohnungsunterschieden nachspüren können
Dr. Jörg Schmidt
Telefon: 030 27877-133
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 06.06.2012 - 17:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 654354
Anzahl Zeichen: 2416
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 308 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Entgeltungleichheit: Gesetzentwurf geht an den Ursachen vorbei"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).