Räumpflicht: Wer muss wann Schnee schippen?
Nachdem vielerorts Eis und Schnee für winterliche Straßen sorgen, stellt sich die Frage nach der Räumpflicht. Die Experten von www.homesolute.com klären auf.
Räumen, aber richtig!
Schneeräumen mag zwar lästig sein, jedoch darf man sich die Arbeit nicht dadurch erleichtern, indem man die weiße Pracht einfach vom Gehweg auf die Straße schaufelt. Die Experten von homesolute.com empfehlen stattdessen, den Schnee so an den Rand des Gehweges zu häufen, dass eine gesetzlich vorgeschriebene 80 cm breite Schneise für die Passanten entsteht und der Straßenverkehr nicht behindert wird.
Keine 24-Stunden-Pflicht
Doch keine Sorge: Rund um die Uhr kann niemand zum Schnee schippen verdonnert werden! So gibt es auch für die Räumzeiten genaue Vorschriften: Gewöhnlich ist die Zeit von 7 Uhr morgens bis 21 Uhr abends dafür vorgesehen. Natürlich sind in Sonderfällen, beispielsweise bei Kundenverkehr, auch entsprechende Abweichungen von dieser Zeitspanne möglich. Bei besonders starkem oder anhaltendem Schneefall gibt es üblicherweise eine Befreiung von der Räumpflicht, die in diesem Falle ohnehin überflüssig wäre. Lässt der Schneefall nach, gilt allerdings: Ran ans Räumen!
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Datum: 24.11.2008 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Tanja Est
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Augsburg
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Kategorie:
Haus & Garten
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 24.11.2008
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