Brennstofflagerung in Wasserschutzgebieten
ID: 656497
Flüssiggas-Tankbehälter ohne Auflagen zulässig
Je nach Standort des Hauses kann eine Flüssiggasheizung noch aus einem weiterem Grund das optimale Wärme-Konzept sein. Im Gegensatz zur Lagerung mineralölhaltiger Brennstoffe ist die Aufstellung eines Flüssiggastanks sogar in Wasserschutz- und Trinkwassereinzugsgebieten ohne Auflagen oder besondere Prüftermine gestattet. Bei Neubauvorhaben in der landschaftlich reizvollen Umgebung von Naturschutzzonen müssen Bauherren deshalb keinerlei Kompromisse bei Gebäudetechnik und Energieversorgung eingehen. Das schadstoffarme Flüssiggas verbrennt nahezu ohne Ruß- und Aschebildung und erzeugt im Gegensatz zu anderen leitungsunabhängigen Brennstoffen so gut wie keinen Feinstaub. Selbst bei Smogalarm darf eine flüssiggasbetriebene Heizungsanlage weiter eingesetzt werden. Wer ebenso umweltgerecht wie energieeffizient mit Gas heizen möchte, ist also von der Standortfrage völlig unabhängig.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird die Zusendung eines Belegexemplars erbeten.
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
redaktion(at)supress-redaktion.de
0211/555548
http://www.supress-redaktion.de
Datum: 11.06.2012 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 656497
Anzahl Zeichen: 1944
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ilona Kruchen
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211/555548
Kategorie:
Haus & Garten
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 295 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Brennstofflagerung in Wasserschutzgebieten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Supress (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).