Vorsicht beim Autokorso / Auch bei Schrittgeschwindigkeit im Auto bleiben / ADAC: Aus dem Fenster lehnen kann Versicherungsschutz kosten
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Gange und die Autokorsos schlängeln sich seit letztem Wochenende
wieder durch die deutschen Großstädte. Dabei kam es am Samstag zu
mehreren Unfällen mit Verletzten. Der ADAC weist nochmals darauf hin,
dass auch im Autokorso bei Schrittgeschwindigkeit unbedingt die
Verkehrsregeln eingehalten werden müssen. Rote Ampeln überfahren oder
Alkohol am Steuer sind auch in Feierlaune tabu.
Wer sich aus Fenstern oder Schiebedach lehnt, um große Fahnen
besser schwingen zu können oder sich gar auf die Motorhaube setzt,
gefährdet nicht nur sich und seine Gesundheit, sondern im Falle eines
Unfalls auch seine Versicherungsansprüche. In solchen Fällen kann ein
Mitverschulden an den eigenen Verletzungen angenommen werden, was die
Leistung der Versicherung mindern würde. Zur eigenen Sicherheit rät
der ADAC, auch bei Schrittgeschwindigkeit im Autokorso besser
angeschnallt zu bleiben. Bei einem Unfall während des Autokorsos
haftet die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. So haben
auch Mitinsassen im Fahrzeug gegebenenfalls Ansprüche gegen die
Versicherung.
Streng genommen sind Autokorsos eigentlich gar nicht erlaubt. Laut
StVO (§ 30) ist bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm sowie
unnützes Hin- und Herfahren verboten. Aber: Die Polizei drückt
während der EM erfahrungsgemäß beide Augen zu.
Pressekontakt:
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Externe Kommunikation
Katharina Bauer
Tel.: +49 (0)89 7676 2412
E-Mail: katharina.bauer@adac.de
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Datum: 12.06.2012 - 11:18 Uhr
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