Schadenersatz bei offenen Immobilienfonds
Gerichte stärken die Aussichten vieler Anleger, Ihr Geld vollständig zurückzubekommen. Möglichen Ansprüchen auf Rückabwicklung droht allerdings im Jahr 2012 Verjährung.
Fachanwalt Mathias Nittel(firmenpresse) - Mehrere Hunderttausend Anleger haben ihre Ersparnisse in offene Immobilienfonds wie SEB Immoinvest und CS Euroreal investiert; sicher, wie sie meinten. Seit Herbst 2008 schlossen die meisten für Kleinanleger zugänglichen offenen Immobilienfonds und Immobilien-Dachfonds für immer und werden nun abgewickelt. Jetzt kam auch für die beiden Dickschiffe unter den offenen Immobilienfonds, SEB Immoinvest und CS Euroreal das Aus. Die Anleger, die bereits in den zurückliegenden zwei Jahren nicht an ihr Geld kamen, werden nun über fünf Jahre hinweg Teilzahlungen erhalten, so zumindest die Planung des Fondsmanagements. Ob sie ihr Geld im Zuge der langwierigen Abwicklung der Fonds vollständig zurückerhalten werden, ist allerdings fraglich.
Zahlreiche Anleger, denen die offenen Immobilienfonds als risikolose Anlage empfohlen wurden, fühlen sich schlecht beraten und wollen sich mit den nun drohenden Verlusten nicht zufrieden geben. Die Chancen, den gesamten investierten Betrag zurückzubekommen sind durch zwei Entscheidungen der Landgerichte in Berlin und Frankfurt erheblich gestiegen.
In noch nicht rechtskräftigen Urteilen haben die Gerichte die Rechte der Anleger gestärkt. Sie stellten fest, dass Anleger bei der Beratung zum Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds über das Risiko eines Kapitalverlusts im Zusammenhang mit der Aussetzung der Rücknahme von Anteilen zu informieren seien. Dabei handele es sich um ein dieser Anlageform grundsätzlich innewohnendes, dem Anleger regelmäßig nicht erkennbares Risiko. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, dessen Kanzlei zahlreiche Anleger offener Immobilienfonds vertritt, begrüßt die Entscheidungen: „Viele Anleger sind von der Aussetzung der Anteilsrücknahme völlig überrascht worden. Dass sie von einem Tag auf den anderen nicht mehr an ihr Geld kommen könnten, war ihnen zuvor von niemandem gesagt worden.“ Stattdessen sei, so Anlegeranwalt Nittel, in den meisten Fällen von einer völlig risikolosen Anlage gesprochen und zugesichert worden, dass die Anleger jederzeit ihre Fondsanteile zurückgeben könnten und im Gegenzug ihr Geld erhalten. Dass dies so nicht richtig war, haben die Entwicklungen der letzten Jahre gezeigt.
Anleger, die den entstandenen Schaden nicht hinnehmen wollen, haben gute Chancen, ihre Ansprüche gegen die beratende Bank oder die Kapitalanlagegesellschaft durchzusetzen. Möglichen Ansprüchen auf Rückabwicklung droht allerdings im Jahr 2012 die Verjährung. Anleger, die sich falsch beraten fühlen, sollten daher schnell handeln.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihre Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
info@nittel.co
Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729
München: Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 25549850 | Fax: 089 25549855Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.
Datum: 12.06.2012 - 20:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 657896
Anzahl Zeichen: 3193
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.06.2012
Diese Pressemitteilung wurde bisher 493 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schadenersatz bei offenen Immobilienfonds"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
02.10.2015 - Abermals wurde die Helaba Dublin in einem von Nittel & Minderjahn Rechtsanwälte für Montranus-Anleger geführten Rechtsstreit zur Rückabwicklung von Beteiligungen an Montranus Medienfonds verurteilt. Das Landgericht Heidelberg sprach in seinem Urteil vom 29. September 2015 einem
Schiffsfonds-Urteil: Nordcapital Bulkerflotte 1 ...
16.03.2015 - Schadenersatz in Höhe von rund 13.000 € muss die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG bezahlen, weil sie einen Kunden im Sommer 2008 im Zusammenhang mit einer Beteiligung am Schiffsfonds NORDCAPITAL Bulkerflotte 1 GmbH & Co. KG falsch beraten hat. Wie das Landgericht Fra
ALBIS Capital GmbH & Co. KG: Rückforderung der Ausschüttungen unberechtigt ...
Anleger sollten sich nicht verunsichern lassen 10.03.2015 - Erst geht die Fondsgesellschaft in Liquidation, jetzt sollen Anleger der ALBIS Capital GmbH & Co. KG auch noch die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen. Zumindest fordert dies eine Karlsruher Anwaltskanzlei, die die inzwischen in
Weitere Mitteilungen von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Urlaubsgeld im Verbraucherinsolvenzverfahren ...
Urlaubsgeld ist bei einer Gehaltspfändung ausgenommen, soweit es den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. Diese Regelung für die Gehaltspfändung gilt auch im Insolvenzverfahren entsprechend. Der Bundesgerichtshof musste sich in einem kürzlich erlassenen Beschluss mit den Voraussetzungen und d
Insolvenzplan ...
Von Insolvenzplänen liest man in der Presse insbesondere bei insolventen Großunternehmen oft, da sie eine Möglichkeit darstellen, das Unternehmen schnell zu sanieren und den Geschäftsbetrieb wieder auf eine gesunde Basis zu stellen. Weniger bekannt ist aber die Möglichkeit, durch ein Insolvenzp
Auch schwere Verunglimpfung des Arbeitgebers über Facebook rechtfertigt Kündigung nicht ...
Vor einer Kündigung wäre eine Abmahnung oder ein Kritikgespräch zur Änderung bzw. Einsicht des Fehlverhaltens angebracht gewesen, urteilte das Arbeitsgericht Bochum. Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Eintrag in dem privaten Facebook-Profil des Auszubildenden. Unter der Rubrik "Arbe
Falk Fonds 76: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Allbank kann zu Rückabwicklungsmöglichkeiten des Anlegers führen ...
Berlin, 08.06.2012 Ein von der bundesweit tätigen und auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger des Falk Fonds 76, der sich bekanntlich in erheblicher Schieflage befindet, hatte seine Beteiligung teilweise über ein Darlehen der ALLBANK finanziert. Di




