Fondsgesellschaften sollten sich von Wetten auf Lebensmittelpreise verabschieden / "Ich finde,

Fondsgesellschaften sollten sich von Wetten auf Lebensmittelpreise verabschieden / "Ich finde, dass die Fondsgesellschaften da herausgehen sollten", so der Ombudsmann für Investmentfonds Gerd Nobbe

ID: 658158
(ots) - Beschwerden von Anlegern betreffen vor allem
offene Immobilienfonds / Nobbe sieht bei Prospekten mancher Anbieter
angreifbare Punkte wegen mangelnder Risiko-Aufklärung

Frankfurt, 13. Juni 2012 - Der seit 2011 tätige Ombudsmann für
Investmentfonds, Gerd Nobbe, rät Kapitalanlagegesellschaften, künftig
von Wetten auf steigende Nahrungsmittelpreise abzusehen. "Ich finde,
dass die Fondsgesellschaften da herausgehen sollten", sagte Nobbe im
Interview mit dem Anlegermagazin ,Börse Online' (Ausgabe 25/2012, EVT
14. Juni). Rechtlich sei es nicht zu beanstanden, wenn ein Fonds auf
steigende Nahrungsmittelpreise setze und das im Fondsprospekt stehe,
aber das schließe einen moralischen Appell ja nicht aus, so der
ehemalige BGH-Richter Nobbe in seinem ersten Interview als
Ombudsmann. Die Debatte um diese Anlageform hat sich nach der Vorlage
der Foodwatch-Studie zum Einfluss von Finanztransaktionen auf die
Nahrungsmittelpreise im Herbst vergangenen Jahres noch verschärft. So
hat Deka angekündigt, Wetten auf Grundnahrungsmittel in den
Rohstoff-Produkten zu stoppen, und Union Investment prüft derzeit die
eigenen Aktivitäten bei Agrar-Rohstoffen.

In seiner Funktion als Ombudsmann hat Nobbe bisher vor allem mit
Kunden offener Immobilienfonds zu tun. "Zwei Drittel der Beschwerden
betreffen offene Immobilienfonds, die die Rücknahme von
Anteilscheinen ausgesetzt haben oder die abgewickelt werden", sagte
Nobbe. Dabei könne er nur Fälle bearbeiten, die eine
Fondsgesellschaft selbst betreffen, zum Beispiel Beschwerden über
Verkaufsprospekte. Bei Kritik an der Beratung müssten sich die
Anleger an die Ombuds-Stellen der jeweiligen Bankengruppe wenden. Bei
Prospekten offener Immobilienfonds sieht Nobbe vor allem zwei
kritische Punkte: "Erstens haben einige Anbieter ab einem gewissen
Zeitpunkt möglicherweise nicht ausreichend über die Risiken


aufgeklärt. Konkret geht es darum, dass manche Fonds ihre Prospekte
im Zuge der Finanzkrise hätten ändern müssen", erklärte Nobbe. "Vor
der Finanzkrise kannte man bestimmte Risiken noch nicht. Seit der
Krise aber hätte man die Prospekte einiger offener Immobilienfonds so
nicht verwenden dürfen."

Nobbe monierte gegenüber ,Börse Online' außerdem, dass das
Prozedere in der Phase der Abwicklung bei den betreffenden Fonds
nicht klar beschrieben sei. Das bedeutet für Anleger, dass sie nur
dann Chancen haben, einen Vergleichs- oder günstigen
Schlichtungsvorschlag zu bekommen, wenn sie erst nach Ausbruch der
Finanzkrise einen offenen Immobilienfonds gekauft haben, der heute
abgewickelt wird. Hintergrund ist, dass Prospekthaftungsansprüche
drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile verjähren. Sobald dieser
Anspruch verjährt ist, darf der Ombudsmann nicht mehr schlichten.

Bislang hat Nobbe 33 Vergleichs- und Schlichtungsvorschläge
gemacht, 18 davon drehten sich um offene Immobilienfonds. "Es handelt
sich aber nicht nur um Entscheidungen, die positiv für die Anleger
sind", sagt er. Teils handelt es sich dabei ohnehin um Sonderfälle.
Als generell wich¬tig bezeichnet der Ombudsmann, dass der Anleger das
Ziel seines Schlichtungsantrags deutlich macht.

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Der vollständige Beitrag aus Börse Online kann bei Sascha Grüning,
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Pressekontakt:
Elisabeth Atzler Redaktion G+J Wirtschaftsmedien,
Tel.: 069/15 30 97 26, Fax 069/15 30 97 799,
E-Mail atzler.elisabeth@guj.de, www.boerse-online.de

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