DGAP-News: GWB Immobilien AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gemäß§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
ID: 658835
GWB Immobilien AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der
Rechnungslegung gemäß§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
13.06.2012 / 16:45
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Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gemäß§37q Abs. 2
Satz 1 WpHG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat festgestellt, dass
der Konzernabschluss der GWB Immobilien AG zum Abschlussstichtag 31.12.2009
fehlerhaft ist:
1. In der Konzernbilanz sind die Vorräte um 1,1 Mio. Euro zu hoch bewertet,
da geleistete Entschädigungszahlungen an eine Generalunternehmerin für den
verzögerten Baubeginn eines Einkaufszentrums in Speyer vom Unternehmen als
Herstellungskosten aktiviert worden sind.
Dies verstößt gegen IAS 2.10, wonach zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Vorräten nur die Kosten des Erwerbs und der
Herstellung sowie sonstigen Kosten zählen, die angefallen sind, um die
Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu
versetzen.
2. Im Konzernanhang fehlen für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien Angaben zu den Auszahlungen
und Leerstandsquoten.
Das Unterlassen der Angaben verstößt gegen IAS 40.75 (d), wonach die
wesentlichen Annahmen anzugeben sind, die bei der Bestimmung des
beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
angewandt wurde. Die Auszahlungen und die Leestandsquote prägen die
Wertermittlung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien maßgeblich.
Ohne diese Angaben ist dem Abschlussadressaten eine Einschätzung der
Verlässlichkeit der Wertermittlung der mit 76,6 Mio. Euro mit Abstand
größten Bilanzposition nicht möglich.
Ende der Corporate News
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