Was tun bei Beitragsrückstand in der Krankenversicherung? Was privat und gesetzlich Versicherte bei Beitragrückständen beachten sollten
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Was tun bei Beitragsrückstand in der Krankenversicherung? Was privat und gesetzlich Versicherte bei Beitragrückständen beachten sollten
Beim Geld hört die Freundschaft auf: Wer also als Krankenversicherter bei seiner Versicherung "in die Kreide" gerät, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Immer häufiger lassen die Kassen die offenen Rechnungen mit Hilfe von staatlichen Zollbeamten eintreiben. Derweil wird auch in der Politik und Rechtsprechung darüber debattiert, wie mit den säumigen Zahlern zu verfahren ist.
Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes betragen die Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung 2012 rund 1,53 Milliarden Euro und damit deutlich mehr als noch in den Jahren zuvor. Meist können die Betroffenen ihre Beiträge aus finanziellen Gründen nicht mehr zahlen.
Kommt ein Versicherter seinen Zahlungspflichten mindestens zwei Monate lang nicht nach, hat die betroffene Krankenkasse nach § 16 SGB V zunächst das Recht, die Leistungen ruhen zu lassen (Ausnahme: Bezieher von Grundsicherung oder Sozialhilfe). Dazu sendet die Kasse einen entsprechenden Bescheid an den Versicherten.
Solange die Rückstände nicht beglichen werden, können schließlich nur noch akute Leiden oder gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen werden.
Weitere Konsequenzen und was Betroffene dagegen tun können, erklärt Albert Gottelt bei akademie.de:
Was tun bei Beitragsrückstand in der Krankenversicherung? - Was privat und gesetzlich Versicherte bei Beitragrückständen beachten sollten: http://www.akademie.de/wissen/beitragsrueckstand-krankenversicherung-was-tun
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Datum: 14.06.2012 - 13:45 Uhr
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