Der Testamentsvollstrecker als Treuhänder des Erblassers
In welchen Fällen empfiehlt sich die Nachlassverwaltung durch einen Testamentsvoll-strecker und welche Anforderungen werden an einen Testamentsvollstrecker gestellt?
Testamentsvollstrecker schützen den Nachlass
Aber auch bei Nachlässen, die nicht im Zusammenhang mit Betriebsvermögen stehen, kann die Nachlassverwaltung durch einen Testamentsvollstrecker ratsam sein. Insbesondere dann, wenn es sich um komplizierte Nachlässe handelt oder das Erbe auch Vermächtnisse beinhaltet, können Erbbeteiligte ohne Testamentsvollstrecker, die sich selbst um die Nachlassregelung und die Erfüllung von Vermächtnissen kümmern müssen, schnell überfordert werden. Handelt es sich dann noch um mehrere Erben/Vermächtnisnehmer, sind Streitigkeiten um die korrekte Bewertung und Verteilung des Nachlasses geradezu vorprogrammiert. Solche Konflikte sind häufig die Ursache für gerichtliche Auseinandersetzungen und damit verbundene Kosten.
Legen Sie die Messlatte hoch
Der Gesetzgeber hat mit dem im Juli 2008 in Kraft getretenen Rechtsdienstleistungsgesetz die Testamentsvollstreckung grundsätzlich jedermann ermöglicht, der bis dahin gültige Anwaltsvorbehalt wurde aufgehoben. Somit liegt es letztlich am Erblasser selbst, die Spreu vom Weizen zu trennen. Welches sind nun die Kriterien bei der Auswahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers? Wichtig ist vor allem das volle und umfassende Vertrauen des Erblassers in den Testamentsvollstrecker. Schließlich soll dieser die Interessen des Erblassers durchsetzen. Dies setzt gewisse menschliche Qualitäten, vor allem Standfestigkeit in der Auseinandersetzung mit den Erben, voraus. Darüber hinaus empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass der Testamentsvollstrecker die wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge der jeweiligen Verhältnisse angemessen beurteilen kann. Beurteilen Sie kritisch, ob er sich ausreichend Zeit für Sie und Ihre Belange nimmt und ob er über eine professionelle Infrastruktur verfügt. Der Gesetzgeber schreibt für Testamentsvollstrecker keine spezielle Versicherung gegen Schäden vor, die im Rahmen ihrer Tätigkeit möglicherweise an dem Vermögen des Erblassers entstehen können. Ein guter Testamentsvollstrecker wird dem entgegen mit Sicherheit mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherungspolice aufwarten können.
(Nicole Neuffer)
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Datum: 15.06.2012 - 10:15 Uhr
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